Arbeitslosengeld II
Datenschutzbeauftragter kritisiert Hausbesuche bei Langzeitarbeitslosen
"Wenn uns Ungereimtheiten auffallen, gleichen wir die Daten mit anderen Ämtern ab. Im Extremfall behalten wir uns auch Hausbesuche vor", erklärte Alt. Schaar sagte dazu, Hausbesuche gebe es zwar derzeit bei Sozialhilfeempfängern. Dabei werde aber nur geprüft, ob eine beantragte Sachleistung wirklich nötig sei. Solche Konstellationen seien beim Arbeitslosengeld II nicht zu erwarten.
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Am 05. Jul. 2004 unter:
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« Wachsende Armut durch Sozialreformen vorhergesagt
Kinder haben mehr Geld zur Verfügung »

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