Arbeitslosengeld II

Datenschutzbeauftragter kritisiert Hausbesuche bei Langzeitarbeitslosen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisiert die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geplanten Hausbesuche bei Langzeitarbeitslosen. "Dafür fehlt jede Rechtsgrundlage", sagte Schaar am Montag dem Radiosender MDR INFO. Das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung sei durch das Arbeitslosengeld II "nicht außer Kraft gesetzt". BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt hatte am Wochenende angekündigt, man wolle einem Missbrauch der Leistungen notfalls auch mit Hausbesuchen auf die Spur kommen.

"Wenn uns Ungereimtheiten auffallen, gleichen wir die Daten mit anderen Ämtern ab. Im Extremfall behalten wir uns auch Hausbesuche vor", erklärte Alt. Schaar sagte dazu, Hausbesuche gebe es zwar derzeit bei Sozialhilfeempfängern. Dabei werde aber nur geprüft, ob eine beantragte Sachleistung wirklich nötig sei. Solche Konstellationen seien beim Arbeitslosengeld II nicht zu erwarten.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!