Entlastung für Eltern

Wie Kindererziehung in der Pflegeversicherung belohnt werden könnte

Bis Ende des Jahres muss die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung umsetzen. Das Gericht hatte bemängelt, dass Eltern und Kinderlose den selben Beitrag in die Pflegekasse einzahlen müssen. Dieser beträgt derzeit 1,7 Prozent des Bruttolohns. Die Gesundheitspolitiker von Rot-Grün favorisieren eine Änderung dahingehend, Kinderlosen über 23 Jahre einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten bei der Pflegeversicherung abzuverlangen. Gegenmodelle sehen direkte Zahlungen an diejenigen vor, die Kinder erziehen.

Bei dem Vorschlag von Rot-Grün werden Eltern wie vom Gericht vorgeschrieben relativ entlastet, indem Kinderlose stärker belastet werden. Mit den erwarteten Mehreinnahmen von rund 800 Millionen Euro könnten zudem die Finanzprobleme der Pflegeversicherung geschmälert werden. Die Defizite der Pflegekasse steigen jährlich und dürften in diesem Jahr Schätzungen zufolge zwischen 700 Millionen und knapp einer Milliarde Euro erreichen.

Die Grundkritik der Opposition gegen den rot-grünen Vorschlag richtet sich dagegen, dass die Entlastung nur durch eine Belastung einer anderen Gruppe eintritt. Zudem ist die Höhe der Entlastung unabhängig von der Zahl der Kinder. Auch werden die Finanzprobleme der Pflegeversicherung nicht dauerhaft gelöst.

Zudem birgt die Überlegung viele Detailprobleme bei der Abgrenzung, wer als kinderlos gilt. So muss etwa geklärt werden, wie man mit Eltern umgeht, die Kinder im Ausland haben oder mit getrennt lebenden Eltern, die keinen Unterhalt an ihre Kinder zahlen.

Eine unbürokratische Lösung wäre, als Unterscheidungsmerkmal für die Höhe des Pflegebeitrages den Bezug des Kindergeldes zu nehmen. Dann wären aber auch jene Eltern höher belastet, deren Kinder bereits aus dem Haus sind und die daher kein Kindergeld mehr erhalten. Dies lehnen Sozialpolitiker ab.

Die CDU betrachtet die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entlastung Erziehender als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und schlägt deshalb eine Entlastung aus Steuermitteln von zehn Euro pro Kind und Monat vor. Die SPD hält dagegen, dass das Gericht eine Lösung innerhalb des Systems der Pflegekasse verlange.

Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) schlägt ebenfalls einen Kinderbonus vor, der bis zum zwölften Lebensjahr der Kinder gezahlt werden soll. Sie will diesen aber innerhalb des Systems finanzieren. Hierfür sollen alle, die noch keine Kinder erzogen haben, einen Zuschlag von vier Euro zahlen; Eltern, deren Kinder über zwölf Jahre alt sind, blieben verschont. Auch bei diesem Modell entstünden ähnliche Detailprobleme bei der Abgrenzung wie im rot-grünen Modell.

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