Verbotene Knebelung befürwortet
Antirassistische Initiative erstattet Strafanzeige gegen Abschiebe-Richter
Die Berliner Zeitung vom 28. Juni 2004 schreibt dem Richter am Amtsgericht Schöneberg, Dietrich Lexer, unter anderem Aussagen über verschiedene Gruppen zu: "Die Mongolen, hat er gehört, lügen aus Spaß, selbst wenn es ihnen weder schadet noch nutzt. Dafür sind sie aber, wie Chinesen und Vietnamesen, höflich. Zentralafrikaner treten eher anmaßend auf. Bei einem Araber kommt man nie zu einem Ergebnis, weil unendlich palavert wird. Zigeunerinnen können auf Knopfdruck hyperventilieren." Über den Fall einer Nigerianerin, die sich bei ihrer Abschiebung wehrte und deshalb mit einer Charter-Maschine abgeschoben wurde, zitiert ihn das Blatt wörtlich: "Ich finde, man könnte dieser Frau im Linienflugzeug nur mal das Klebeband zeigen." Mundverschließende Maßnahmen wie Klebeband sind allerdings bei Abschiebungen wegen der damit verbundenen Lebensgefahr verboten.
"Vor dem Hintergrund der Erstickungstode von Flüchtlingen in deutschen Flugzeugen bei Abschiebungen könnte dies auch die Aufforderung zu Körperverletzung, Folter oder Tötung beinhalten", kritisiert die Antirassistische Initiative (ARI). "Es ist offensichtlich, dass er aufgrund seiner Einstellung gegen zahlreiche Bevölkerungsgruppen befangen ist - was er als Richter nicht sein darf." Eine besonders gefährliche Gewichtung erhielten seine Äußerungen durch sein hohes Amt und seine Funktion, so die ARI. Was Lexer der Berliner Zeitung gesagt habe, strotze vor rassistischen Stereotypen und Menschenverachtung.
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Am 06. Jul. 2004 unter:
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