Hartz IV
Wortbruch gegenüber fast 400.000 Langzeitarbeitslosen verurteilt
Den 393 000 betroffenen älteren Arbeitslose Betroffenen war ursprünglich für den Verzicht auf weitere Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe ohne Abschläge bis zur Rente zugesichert worden. Die Arbeitsagentur hat in Übereinstimmung mit der Bundesregierung durch die 58er-Regelung die Erwerblosen, die 58 Jahre und älter sind und die Vereinbarung unterschrieben, nicht mehr als arbeitslos gezählt. Nachdem die Betroffenen also erst aus der Arbeitslosenstatistik herauskomplimentiert worden sind, so Kutzmutz, würden sie nun in die Armut gestürzt. Dieser massive Vertrauensbruch könne nicht hingenommen werden. Die PDS fordert die Weiterzahlung der Arbeitslosenhilfe in voller Höhe für die Erwerbslosen, die von der 58er-Regelung Gebrauch machten.
Ein besonderer Hohn sei die Regelung, dass Erben von verstorbenen Arbeitslosengeld II-Empfängern aus eventuellem Vermögen der Verstorbenen das Arbeitslosengeld II an den Staat zurückzahlen sollen. Die angebliche soziale Grundsicherung sei also doch nur ein Almosen. Man erhalte es nicht, weil man der Solidarität der Gesellschaft bedarf, sondern quasi als Kredit. Wann immer es gehe, hole sich der Staat das Geld zurück. Die Altersvorsorge- und Vermögensfreibeträge entpuppten sich als Geldbeschaffungsmaßnahmen für den Staat. Wenn der Betroffene stirbt, greife der Staat zu. Zum Schmerz über den Verlust hätten die Hinterbliebenen noch den Fiskus am Hacken. Makabrer gehe es nicht. Je näher man hinsehe, um so mehr werde der zutiefst asoziale Charakter von Hartz IV deutlich. Deshalb müsse Hartz IV gestoppt werden.
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