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Kormoranabschuss soll vor Gericht verhindert werden

Tierschutz

Der Naturschutzbund (NABU) Landesverband Brandenburg wird gerichtlich gegen den vom Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) beabsichtigten Umgang mit dem Kormoran in Brandenburg vorgehen, wenn dieser wie geplant umgesetzt werden sollte. Dies machte NABU-Landesvorsitzender Tom Kirschey auf einem Treffen mit Minister Wolfgang Birthler am Mittwochabend deutlich. "Der NABU sieht die EG-Vogelschutzrichtlinie in eklatanter Weise verletzt und sieht gute Möglichkeiten, die geplante Vergrämung und Reduzierung des Kormoranbestandes gerichtlich zu stoppen," so Kirschey.

Das MLUR plant konkret, die geltende Kormoranverordnung zu ändern und zusätzlich auch Befreiungen in Schutzgebieten zu erteilen. Danach dürften Kormorane beschossen oder durch andere Maßnahmen vergrämt werden. Die Neugründung von Kolonien in Schutzgebieten soll z.B. verhindert werden. Kirschey hierzu: "Es ist rechtswidrig und paradox, dass das MLUR zuerst richtigerweise Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) ausweist um dann in diesen EU-akkreditierten Refugien für die Vogelwelt eben dieser nicht den umfassenden Schutz zu gewähren. Wer sich am Nest eines Kormorans vergeht, handelt zudem strafbar. Die Naturschutzgesetze, das Tierschutzgesetz, die EG-Vogelschutzrichtlinie und sogar das Strafgesetzbuch verbieten es, in die Kinderstube einer Vogelart einzugreifen. Die geplante Regelung, dass auch Fischer ohne entsprechende Voraussetzung sich an der Vergrämung beteiligen können sollen, ist zudem ein gravierender Verstoß gegen das erst kürzlich (nach dem Amoklauf eines minderjährigen Sportschützen in einem Erfurter Gymnasium) verschärfte Waffenrecht. Wer in Kauf nimmt oder sogar provoziert, dass Menschen unberechtigt mit scharfen Waffen oder Lasergewehren in der freien Landschaft hantieren, gefährdet die öffentliche Sicherheit."

Kirschey verwies darauf, dass das Vorhaben des Ministeriums noch ein Entwurf sei. Die anerkannten Naturschutzverbände, so auch der NABU, werden nun zunächst beteiligt und sind zu Stellungnahmen aufgerufen. Diese Stellungnahme des NABU werde ablehnend ausfallen, so Kirschey. Nach der derzeit geltenden Kormoranverordnung dürfe Vergrämungen auf Antrag und Genehmigung nur stattfinden, wenn ein Nachweis über einen wirtschaftlichen Schaden nachgewiesen wurde. Dennoch hat das MLUR solche Genehmigungen entgegen der eigenen Vorschriften auch ohne diesen Nachweis erteilt. Treffe das Ministerium dann dennoch eine andere Entscheidung, wird diese umgehend juristisch geprüft und sofort beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht. Der NABU rechnet sich beste Chancen aus, das Verfahren auch zu gewinnen, denn die vorgesehene Regelung sei eindeutig rechtswidrig.

Der NABU-Vorsitzende appellierte an den Minister, seine Pläne zum Umgang mit dem Kormoran zurückzuziehen. "Anderenfalls werden wir dafür sorgen, dass diese populistische Wahlkampfaktion zum Rohrkrepierer wird", so Kirschey. Keinem Fischer werde damit geholfen, aber es werde die Hatz auf eine Art eröffnet, ganz wie im Mittelalter. "Es ist einem Umweltministerium nicht angemessen, sich an solcher Demagogie zu beteiligen oder sogar aktiv die Grundlagen für diese Volksverdummung zu schaffen", sagte der NABU-Vorsitzende. Der Kormoran ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der EG-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt und unterliegt nicht dem Jagdrecht.

Sein Bestand beträgt etwa 2600 Brutpaare in Brandenburg. Nach gnadenloser Verfolgung wurde der Kormoran in den 1880er Jahren in Brandenburg restlos ausgerottet, erst seit 1970 trat er vereinzelt wieder auf und erst seit Ende der 1970er Jahre brütet die Art wieder regelmäßig im Land. Seit Beginn der 1990er Jahre hat sich der Bestand von wenigen Hundert auf über 2800 im Jahr 2001 erhöht. Zur Zeit schwankt er zwischen 2500 und 2600 Paaren. Insbesondere in Teichwirtschaften und natürlichen Gewässern, die durch starke Eutrophierung (Nährstoffreichtum) gekennzeichnet sind, findet der Kormoran als Fischfresser einen reich gedeckten Tisch vor.

Die hohen Siedlungsdichten in den Vogelkolonien sind damit Ausdruck von unnatürlich hohen Fischbeständen und schlechter Wasserqualität. Kormorane sind sogenannte Nahrungsopportunisten, das heißt, sie fressen vor allem diejenigen Fischarten, die am häufigsten und am leichtesten erreichbar sind. Das sind in erster Linie Weißfische, die den Hauptteil der Nahrung bilden und die wirtschaftlich uninteressant sind.