Friedensbewegung
Weiterer Strafprozess gegen Irakkriegsgegner in Frankfurt
Die Angeklagten hatten sich im Rahmen der Kampagne "resist the war - Sich dem Irak-Krieg widersetzen" an einer gewaltfreien Sitzblockade vor einem Tor der Airbase beteiligt. Mehrere PKW, vor allem von US-Soldaten der Airbase, konnten während der Demonstration die Zufahrt nicht passieren.
In den bisherigen Prozessen hat es völlig unterschiedliche Urteile gegeben - von Freisprüchen bis hin zu Verurteilungen wegen Nötigung. Die Kampagne "resist the war" hält die Blockadedemonstrationen angesichts der Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges für moralisch und rechtlich gerechtfertigt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1995 in einem Grundsatzurteil deutlich gemacht, dass der Nötigungsparagraph 240 StGB auf gewaltfreie Sitzdemonstrationen der Friedensbewegung nicht anwendbar sei. Dennoch versucht die Frankfurter Staatsanwaltschaft den umstrittenen Paragraphen zur Anwendung zu bringen. Gegen Freisprüche und geringe Bestrafungen hat sie Rechtsmittel eingelegt. Andererseits haben Friedensdemonstranten ihrerseits gegen Verurteilungen Berufung bzw. Revision eingelegt. Ein erstes Widerspruchsverfahren vor dem Frankfurter Landgericht findet am 15. September 2004 statt.
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Am 26. Aug. 2004 unter:
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