Verbraucherschutz
Umfassende Kennzeichnung auch bei losen Lebensmitteln gefordert
Die Bundesregierung geht mit ihrem Gesetzentwurf über die EU-Richtlinien 2003/89/EG bzw. 2000/13/EG zur Allergikerkennzeichnung verpackter Ware hinaus, die fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden muss. Im Bundesentwurf erstreckt sich die Kennzeichnungspflicht loser Ware sowohl auf allergene Stoffe als auch auf sämtliche Zutaten. Damit schafft sie für Verbraucher mehr Transparenz und bessere Entscheidungskriterien beim Lebensmitteleinkauf - eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen.
Eine Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2003 ergab: knapp drei Viertel aller Verbraucher wünschen eine umfassende und verständliche Lebensmittelkennzeichnung im Handel. Als Ursache für diesen Wunsch ermittelten die Statistiker, dass "Wert auf bewusste Ernährung" gelegt wird (84 Prozent), Lebensmittelskandale in der Vergangenheit (ca. 66 Prozent) und Lebensmittelunverträglichkeiten (26 Prozent) bzw. Allergiker (25 Prozent) im Haushalt. Einzelhandelssprecher, die mangelndes Verbraucherinteresse an einer umfassenden Kennzeichnungspflicht konstatieren, verkennen angesichts dieser Ergebnisse die Zeichen der Zeit. Vollständige Angaben bei losen Lebensmitteln sind aus Sicht der Verbraucherzentrale auch hilfreich für das Verkaufspersonal - gerade an Bedienungstheken erwarten Kunden schließlich fachgerechte Information.
Zynischerweise droht der Handel bei Umsetzung der umfassenden Kennzeichnungspflicht mit dem Wegfall von Bedienungstheken und dem Verlust von hunderttausend Arbeitsplätzen. Arbeitet er doch derzeit an intelligenten Kundeninformationssystemen und der Einführung arbeitsplatzvernichtender Selbstzahlerkassen - Ziel ist die "Optimierung der Geschäftsprozesse".
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Am 27. Aug. 2004 unter:
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