Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Anti-Terror-Datei verfassungswidrig

Gutachten

Die von den Innenministern geplante Anti-Terror-Datei stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags komme zu dem Schluss, ein Datenpool im Online-Verbund sei "mit dem Trennungsgebot nicht vereinbar", berichtet die "Berliner Zeitung". Es sei verfassungswidrig, wenn Erkenntnisse der Polizei pauschal dem Verfassungsschutz zugänglich gemacht würden und umgekehrt. "Ein Informationsverbund wäre also dann unzulässig, wenn er dazu führt, dass die Polizei Verfassungsschutz- oder Verfassungsschutz polizeiliche Kompetenzen erlangt", heiße es in der Expertise, die der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, in Auftrag gegeben hatte.

Für Beck ist damit klar, dass es gemeinsame Dateien nur geben darf, soweit sich die gesetzlichen Zuständigkeiten von Polizei und Verfassungsschutz überschneiden. "Ein riesiger, unbegrenzter Daten-Pool, aus dem sich alle Sicherheitsbehörden und die Geheimdienste nach eigenem Gusto bedienen können, wäre unzulässig", sagte er der Zeitung. "Würde man Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf eine solche Datei erlauben, so würden die aus gutem Grund gesetzlich festgeschriebenen, unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten unterlaufen."