Gutachten
Anti-Terror-Datei verfassungswidrig
Für Beck ist damit klar, dass es gemeinsame Dateien nur geben darf, soweit sich die gesetzlichen Zuständigkeiten von Polizei und Verfassungsschutz überschneiden. "Ein riesiger, unbegrenzter Daten-Pool, aus dem sich alle Sicherheitsbehörden und die Geheimdienste nach eigenem Gusto bedienen können, wäre unzulässig", sagte er der Zeitung. "Würde man Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten den Zugriff auf eine solche Datei erlauben, so würden die aus gutem Grund gesetzlich festgeschriebenen, unterschiedlichen gesetzlichen Zuständigkeiten unterlaufen."
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Am 14. Sep. 2004 unter:
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