"Verfassungswidrig"
Sozialverband kündigt Musterklagen gegen Renten-Nullrunde an
Eine Sprecherin des Bundessozialministeriums sagte, während des Gesetzgebungsverfahrens seien alle Maßnahmen darauf geprüft worden, ob sie verfassungsgemäß seien. Daher sehe man den Klagen "mit Ruhe entgegen".
Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird seit 1. April nicht mehr von den Rentnern und der Rentenversicherung gemeinsam, sondern nur noch von den Rentnern getragen. Bauer sagte, dies sei "in keiner Weise sachlich gerechtfertigt". Wer mit seinen Beiträgen jahrelang die Pflegeversicherung der Rentner mitfinanziere, habe einen Anspruch darauf, im Rentenalter diese Leistung auch selbst zu erhalten.
Die Aussetzung der Rentenanpassung für das Jahr 2004 bewertete Bauer als einen "unzulässigen Eingriff in die Rentendynamik". Die Notwendigkeit der Beitragsstabilität der Rentenversicherung reiche nicht aus, um Einschnitte in langjährig erworbene Versicherungsansprüche zu begründen, betonte der SoVD-Präsident.
Beim Wegfall der Ausbildungszeiten an Schulen und Hochschulen kritisierte Bauer vor allem die kurze Übergangszeit. Dadurch werde insbesondere für "rentennahe Jahrgänge" der Vertrauensschutz verletzt. Diesen "erheblichen Eingriff" in ihre Rentenleistung durch eine zusätzliche private Vorsorge auszugleichen, sei "kaum" möglich, kritisierte Bauer.
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Am 17. Sep. 2004 unter:
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