Verbraucherschutz
Bundesregierung soll Missbräuche durch Dialer verhindern
Seit dem 15.08.2003 gelten für Dialer die Vorschriften der Regulierungsbehörde für Telekommunikation (RegTP) und des Mehrwertdienstegesetz. Um dies zu umgehen versuchen unseriöse Dialeranbieter arglose Internetbenutzer mit immer neuen Tricks zu schädigen. Als jüngstes Beispiel: die Zustimmung zur Nutzung eines Dialers erfolgte ferngesteuert und vom Nutzer unbemerkt mit den Buchstaben "ok". Das besonders perfide: Die Anwendung versteckt sich im Arbeitsspeicher und hinterlässt dort keine Spuren.
Der Verbraucherschutz sei hier noch verbesserungsbedürftig, so Höfgen. Insbesondere Informationspflichten über Preise, Sperren und Beschwerdemanagement würden benötigt. Angesichts der immer hinterhältigeren Methoden der Anbieter sei auch über eine Beweislastumkehr bei Dialern nachzudenken.
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Am 02. Sep. 2004 unter:
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« Proteste gegen Atommüll im Münsterland
Bildungsausgaben sollen vorrangiges Staatsziel werden »

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