Preissenkung nicht weitergegeben
Gaspreiserhöhung für Verbraucherschützer nicht nachvollziehbar
Für Margrit Hintz von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegt daher die Vermutung nahe, dass sich die Energiekonzerne vor der Einrichtung einer staatlichen Regulierungsbehörde noch einmal kräftig die Taschen füllen - zum Leidwesen der Endverbraucher. Sie fordert daher E.ON-Hanse auf, die Einsparungen beim Gaseinkauf an die Kunden weiterzugeben und die Gaspreise zu senken.
Die Verbraucher sollten eine eventuelle Gaspreiserhöhung daher nur unter Vorbehalt des Nachweises zahlen, dass die jeweilige Preiserhöhung nach "billigem Ermessen" erfolgte. Der Energieversorger sei dann beweispflichtig für die "Billigkeit" der getroffenen Preiserhöhung und muss die überprüfbaren Gründe offen legen, die zur Erhöhung geführt haben.
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