Beschlossen

Länder wollen Ladenschluss selbst regeln

Die Länder wollen über den Ladenschluss selbst bestimmen können. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin die Einbringung eines Gesetzentwurfes. Nun muss der Bundestag entscheiden, ob er den Ladenschluss der Regie der Länder überlässt. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits festgestellt, dass eine "grundlegende Neukonzeption" der Ladenöffnungszeiten Sache der Länder sei. Derzeit gilt bundesweit die Regelung, dass Geschäfte täglich außer sonntags von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Baden-Württembergs Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) sagte, eine bundeseinheitliche Regelung sei nicht erforderlich. Deswegen könne man den Ladenschluss in die Hände der Länder legen. Damit könnten vor Ort flexible und unbürokratische Lösungen geschaffen werden. "Sollen ie Händler doch selbst entscheiden, wie lange sie beispielsweise vor Weihnachten ihre Geschäfte öffnen", erläuterte die CDU-Politikerin. Gönner befürchtet allerdings, dass sich die SPD auf Bundesebene aus Rücksicht auf die Gewerkschaften einer Freigabe des Ladenschlusses in Länderhand verschließt.

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) zeigte sich für den Wunsch der Länder offen. Er regte aber an, das Thema in der Föderalismuskommission zu klären. Es werde dort bereits darüber beraten.

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