Biologisch ausgestorben
Naturschützer kämpfen für Erhaltung der letzten weißen Haie
Ermordet werden Haie vor allem, um ihr außerordentliches Gebiss beziehungsweise ihre Zähne oder Haut als Souvenir verarbeiten und verkaufen zu können. Eine weiterhin verbreitete Praxis ist das sogenannte "Finning" (aus dem Englischen: Fin = Flosse). Damit ist das Herausschneiden der Flossen der Tiere gemeint. Die Haie seien beim gängigen Verfahren bei vollem Bewusstsein und werden hinterher ins Meer geworfen, wo sie bewegungsunfähig qualvoll verenden. Vergleichbar wäre ein solcher Hai mit einem Menschen, dem Beine und Arme abgetrennt wurden.
Das Flossenfleisch erziele jedoch einen wesentlich höheren Preis als der restliche Körper, da es zur Haifischflossensuppe verarbeitet werden kann. Doch auch der "Otto-Normalverbraucher" ißt wahrscheinlich mehr Hai als er denkt. So ist Schillerlocke ein Teil des Dornhais, sein Rückenfilet wird als "Seeaal" verkauft. Ebenso werde Heringshai, eine ebenfalls in deutschen Gewässern vorkommende Haiart, im Handel oft als "Kalbsfisch" oder "Seestör" ausgewiesen. Seine Knorpel dienten als Quelle für Colagen in Cremes und in Kaufhäusern werden Uhren mit Haihautarmbändern verkauft. Ausserdem findet er in der traditionellen chinesischen Heilkunde als Bestandteil von Medikamenten Verwendung. Es gibt Schätzungen zufolge noch etwa 10.000 Weiße Haie, somit sind zwischen 70 und 95 Prozent der ursprünglichen Bestände tot.
Der Weiße Hai sei "allein durch menschliches Handeln" an den Rand der Ausrottung gedrängt worden, sagt Olaf Tschimpke, Präsident beim Nabu. Die Spezies existiere auf diesem Planeten bereits 400 Millionen Jahre und habe "alle Naturkatastrophen, einschließlich der Eiszeiten überlebt". Es könne nicht sein, dass sich nun die Fischereilobby gegen den Artenschutz durchsetzte. Diese sei auch dafür verantwortlich, dass die Anträge Deutschlands, den Dornhai und den Heringshai zu schützen, schon im Vorfeld der Cites-Konferenz gescheitert seien. Ursache war die Uneinigkeit der EU. Australien und Madagaskar haben einen Antrag auf Einordnung des Weißen Hais in den sogenannten "Anhang Zwei" gestellt. Dies wäre im Falle der EU von Frankreich, Spanien und Portugal, in denen es eine starke Fischereilobby gäbe, verhindert worden. Auch Australien hat seinen Antrag aus unbekannten Gründen im Vorfeld der Konferenz zurückgezogen.
Die Einstufung in den "Anhang Zwei" würde dazu führen, dass ein Land, das mit Produkten aus einer bedrohten Tierart oder den Tieren selbst handeln möchte, erst bescheinigen muss, dass die Entnahme dafür nicht den Bestand gefährdet. Diese Bescheinigung könne das Land allerdings selbst ausstellen und sie kann bisher auch nicht angezweifelt werden.
Beim "Anhang Eins" würden noch einige weitere Kontroll- beziehungsweise Schutzmechanismen in Kraft treten. Nach jeder Konferenz gibt es aber einen Zeitraum von 90 Tagen, in denen sich ein Land von einem vorher getroffenen Beschluß distanzieren kann und sich dann einfach nicht daran halten muss. Ausserdem hat die Cites-Konferenz kein Druckmittel, um Ländern, die gegen das Abkommen verstoßen, drohen oder sie bestrafen zu können.
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Am 24. Sep. 2004 unter:
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