Strom- und Gaspreise
Verbraucherproteste gegen Preisschraube erfolgreich
Verbraucher beginnen die Zahlung überhöhter Strom- und Gaspreise zu verweigern. Die Aktion energiepreise-runter.de klärt Verbraucher über ihre Rechte auf: Bei überhöhten Preissteigerungen solle man erst nach einer gerichtlichen Festsetzung der Preise zahlen und fehlende Billigkeit nach § 315 BGB rügen.
Der für den 30. September anvisierte Energiegipfel beim Kanzler sei geplatzt, weil Energieversorger und Industrie sich im Vorfeld nicht einigen können. Ein Kompromiss zu Lasten der Haushaltskunden scheide diesmal aus. Auch die Industrie ist betroffen von steigenden Energiepreisen und beginnt sich zu wehren.
"Bessere Verbraucherrechte sind gut für Politik und Wirtschaft", fasst Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher, diese Erfolge zusammen. Weitere Schritte für mehr Verbraucherschutz stehen nächste Woche an. In einem offenen Brief hat der Bund der Energieverbraucher von E.on-Chef Wulf Bernotat eine Begründung für die Strompreiserhöhungen der E.on der vergangenen vier Jahre verlangt.
Angesichts der gleichzeitig steigenden Gewinne könnten diese Preissteigerungen nicht nachvollzogen werden. "Nun sollte Herr Bernotat uns endlich die richtigen Zahlen für sein Unternehmen vorlegen, so dass die Verbraucher und die Öffentlichkeit konkret nachvollziehen können, warum die Preise in der Vergangenheit angehoben wurden und wofür E.on dieses Geld verwendet hat. Die Diskussion sollte versachlicht werden", führte dazu der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters aus.
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Am 27. Sep. 2004 unter:
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