Nicht gezahlt

Erste Klage gegen Praxisgebühr-Verweigerer

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat die bundesweit erste Klage gegen einen Patienten eingereicht, der die Praxisgebühr von zehn Euro nicht gezahlt hat. Das berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. "Wir wollen in einem Musterverfahren vor dem Sozialgericht Düsseldorf klären, ob wir die Praxisgebühr bis zum bitteren Ende per Klage eintreiben dürfen", sagte KV-Sprecherin Karin Hamacher. Im ersten Halbjahr 2004 verschickte die KV Nordrhein laut dem Bericht in über 24.100 Fällen Mahnungen, weil die Patienten keine Praxisgebühr gezahlt haben.

8.000 Patienten entrichteten das Geld. Mehr als 3.200 Kranke hätten sich der Zahlung entzogen, weil sie beim Notarzt die falsche Adresse angegeben hätten. Knapp 13.000 angemahnte Patienten weigerten sich bisher, die Gebühr zu entrichten. "Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein. Wenn wir nicht streng gegen Zahlungssäumige vorgehen, dann verfällt die Zahlungsmoral", so Hamacher.

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