Deutsche Bahn erstattet erstmals

Neue Entschädigungsregelungen bei Verspätungen

Bahnkunden können seit Freitag erstmals Entschädigungen für Verspätungen einklagen. Wenn Reisende bei Nutzung von Fernzügen der Deutschen Bahn AG mehr als eine Stunde zu spät ankommen, verspricht die Bahn rechtlich verbindlich eine Erstattung von 20 Prozent des Reisepreises. Allerdings nutzen nur weniger als zehn Prozent der Reisenden Fernzüge. Die große Masse bleibt weiterhin rechtlos.

320.000 Bahnfahrer nutzen täglich den Fernverkehr, 3,4 Millionen Reisende greifen auf den Nahverkehr zurück. Insofern betrifft die Neuregelung nur 8,6 Prozent aller Bahnreisen. Weiter gelten die Entschädigungsregelungen auch nicht bei Verspätungen, für die sich die Bahn nicht verantwortlich fühlt. Dazu gehören laut Bahnregelungen "Eingriffe Dritter" in den Zugverkehr, wie Personenunfälle, Brückenschäden, die durch Lkws verursacht wurden, und Unwetter.

Bisher gab es nur eine Kulanzregelung, die auch nur für ICE-Züge galt. So gab es bei einer Verspätung von 30 Minuten einen Reisegutschein von 10 Euro, bei 90 Minuten Verspätung von 25 Euro.

Weiterhin gilt wie zuvor, dass, wenn jemand seinen Anschluss durch eine Zugverspätung verpasst, er kostenlos zurückfahren oder mit einem anderen Zug weiterreisen kann, ohne dafür ein neues Ticket kaufen zu müssen. Er kann auch vorzeitig aussteigen und erhält den Fahrpreis für die restliche, nicht genutzte Reisestrecke. Erreicht der Bahnkunde wegen der Verspätung sein Ziel nicht bis Mitternacht, bekommt er von der Bahn einen Gutschein für ein Hotel bis zur Höhe von 80 Euro oder Geld fürs Taxi. Früher war die maßgebliche Zeit ein Uhr nachts.

Keine Entschädigung gibt es, wenn der Kunde wegen einer Zugverspätung sein Flugzeug verpasst und deshalb ein neues Flugticket kaufen muss.

Zahlreiche Organisationen begrüßten grundsätzlich die Kundencharta, kritisierten aber den viel zu geringen Umfang der Regelungen. So gehen "alle Reisenden, deren Verspätung üppig ausfällt, aber unter einer Stunde beträgt, leer aus", kritisierte Carsten Westerholt, Mitglied im Bundesvorstand des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Weiterhin kritisiert der VCD, dass die Kundencharta ausschließlich auf den Fernverkehr beschränkt ist und eine bundesweite Lösung für den Nahverkehr weiterhin fehlt.

Der Fahrgastverband Pro Bahn nannte die geltenden gesetzlichen Entschädigungsregelungen für Bahnkunden veraltet. "Sie stammen im Wesentlichen aus den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts und sind nicht mehr zeitgemäß", so Verbandssprecher Andreas Barth.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!