Ministeriums-Sprecherin

Keine Zivi-Einberufungen aus laufendem Semester

Zivildienstpflichtige Studenten müssen nicht mehr befürchten, aus dem laufenden Semester zum Zivildienst einberufen zu werden. Nach Informationen der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (ZS-KDV) hat das für den Zivildienst zuständige Jugendministerium das Bundesamt für den Zivildienst entsprechend angewiesen. Damit kehre der Zivildienst zu Regelungen zurück, die auch für Einberufungen zum Grundwehrdienst gelten. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte allerdings, es gebe keine derartige Einberufungspraxis. Die Zentralstelle KDV hatte am Donnerstag kritisiert, einigen tausend Studenten sei die Einberufung zum Dezember und Januar angekündigt worden, erste Einberufungsbescheide seien bereits ergangen.

Wehrpflichtige, die den Kriegsdienst nicht verweigern, werden im Regelfall nicht mehr einberufen, wenn das Studium bereits begonnen ist. Wenn aus Bedarfsgründen Einberufungen doch nötig sind, dürfen sie nur mit Dienstbeginn in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester ausgesprochen werden.

Damit sei zwar noch nicht die Ungerechtigkeit beseitigt, dass unverhältnismäßig viele Verweigerer einberufen werden, aber nur wenige Nicht-Verweigerer. Doch negative Auswirkungen in Einzelfällen seien nun erheblich abgemildert, so ZS-KDV-Sprecher Peter Tobiassen.

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