Kein Einkommen - keine Kreditkarte

Bundesbank-Vorstand kritisiert Diskriminierung von Hausfrauen durch Banken

Die Bundesbank kritisiert die Abwertung und Diskriminierung von Hausfrauen und Müttern durch Finanzinstitute. Das meldet das Wirtschaftsmagazin Euro in seiner November-Ausgabe. In einem aktuellen Fall habe die KarstadtQuelle Bank der Ehefrau von Bundesbank-Vorstandsmitglied Franz-Christoph Zeitler, Renate Zeitler, trotz mehrerer schriftlicher und mündlicher Interventionen - "auch bei Rückfrage an höherer Stelle" - die Karstadt MasterCard mit dem Hinweis verweigert, gemäß den "geschäftspolitischen Grundsätzen (sei eine Ausgabe) an Personen ohne eigenes Einkommen leider nicht möglich". Hier greife die "Landstreicherklausel".

In einem Schreiben an den Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken, Peter Gass, kritisiert der für Recht und Bargeld zuständige Vorstand Zeitler eine "allgemeine Praxis der deutschen Kreditwirtschaft", wonach Hausfrauen und Mütter grundsätzlich abgewertet und diskriminiert würden. Auf der anderen Seite werde peinlich darauf geachtet, alle sonstigen Diskriminierungen, und hätten sie auch nur entfernt mit geografischer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer Minderheit, sexueller Orientierung etc. zu tun, zu vermeiden.

Zeitler verweist in dem Schreiben auf einen möglichen Verstoß gegen Grundgesetz und Bürgerliches Gesetzbuch. "Unabhängig davon könnte sich die Praxis der Banken als diskriminierende Vertragsverweigerung einem quasi-negatorischen Folgenbeseitigungsanspruch... ausgesetzt sehen". Der Bundesbanker hofft, die Bemühungen des Ombudsmannes hin zu einer "Änderung der geschilderten Praxis" würden einen "langen Marsch durch die Institutionen" nicht notwendig machen.

Nicht nur Frauen werden von den Banken benachteiligt: Entgegen ihren Selbstverpflichtungen bekommt auch bei weitem nicht jeder Deutsche ein Girokonto. Um eine gesetzliche Verpflichtung zu vermeiden, hatten sich die Banken verpflichtet, nur in begründeten Ausnahmefällen ein Konto auf Guthaben-Basis zu verweigern. Doch gegen diese Selbstverpflichtung wird häufig verstoßen. So wird von Sozialhilfeempfängern beispielsweise verlangt, sie sollten einen Sparvertrag über mindestens 50 Euro monatlich abschließen; dann würden sie auch ein Girokonto bekommen.

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