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Bundesweiter Verbraucherschutz höchstens "ausreichend"

Verbrauchersicherheit

Der Verbraucherschutz in den Bundesländern weist erhebliche Lücken auf. Bei den meisten Landesregierungen und Landtagen hat Verbraucherpolitik nur einen geringen Stellenwert - dies sind die zentralen Ergebnisse des erstmals veröffentlichten Verbraucherschutzindex der Bundesländer von dem Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv). Das Ranking war erstellt worden, um Verbraucherschutz nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Von den 16 Bundesländern erreichten vier die Note vier, 12 Länder erzielten nur mangelhaft. Schlusslicht in dem Ranking sind Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

In dem Index wurde anhand von 53 Indikatoren der Verbraucherschutz in den Teilbereichen Landesregierung, Landtage, Lebensmittel- und Eichbehörden und Verbraucherzentralen untersucht, die zusammen das Gesamtergebnis eines Landes ausmachten. Zusätzlich wurden die Transparenz und die Innovationskraft der Verbraucherpolitik der Länder bewertet. Um bundesweit vergleichbare Daten zu bekommen, wurde das Jahr 2002 als Maßstabe genommen.

Die vzbv kritisiert die "fast durchweg unzureichenden finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen". Dabei seien aktuelle Entwicklungen, wie die Kürzungen der Landesmittel für einzelne Verbraucherzentralen oder die Schließung von Beratungsstellen in mehreren Bundesländern, noch nicht einmal berücksichtigt. Weiter steht die mangelnde Transparenz in Kritik: So gäbe es beispielsweise nur in vier Bundesländern einen öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht der Eichämter.

"Bis auf wenige Ausnahmen ist die Verbraucherpolitik der Länder konzeptionslos und unengagiert", so der vzbv-Vorstand Edda Müller. Der vzbv rief die Länder auf, einen Drei-Punkte-Plan für den Verbraucherschutz umzusetzen, um ihre Bilanz zu verbessern: Darin fordert er transparente Kontrollen der Verbraucherzentralen durch klare Zuständigkeiten, eine Verbraucherministerkonferenz, die bundesweit einheitliche Standards entwickelt, eigene Verbraucherschutzausschüsse und verbraucherpolitische Sprecher in den Fraktionen des Parlaments und regelmäßige Berichte über die Arbeit der Verbraucherschutz-Stellen.