Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bußgelder wegen Castor-Blockade halbiert

Sitzblockade als "mildestes Mittel"

Bei den Bußgeldprozessen um eine Sitzblockade auf den Schienen beim Castor-Transport im November 2003 haben zwei AtomkraftgegnerInnen vor dem Amtsgericht Hannover einen weiteren gerichtlichen Teilerfolg erzielt: Wie die Anti-Atom-Kampagne "X-tausendmal quer" mitteilte, reduzierte das Gericht die ursprünglich verhängten Bußgeldbescheide vom 150 Euro auf 70 Euro. Begründet wurde die Entscheidung mit der Wahl des "mildesten Mittels" der gewaltfreien Sitzblockade. Die Anti-Atom-Aktivisten kündigten noch im Gerichtssaal an, sich beim bevorstehenden Castortransport wieder an gewaltfreien Blockadeaktionen zu beteiligen.

Eine der vom Gericht zu klärenden Punkte war die Anklage, dass von der Aktion der Beschuldigten im Sinne der Eisenbahnbetriebsordnung eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung ausgegangen sei. Die Anti-Atom-AktivistInnen Ulrike Laubenthal und Markus Lauenroth hatten zu diesem Punkt die Zulassung der Physikerin Oda Becker als Sachverständige beantragt. Sie sollte beweisen, daß die Sicherheit und Ordnung nach Eisenbahnrecht durch den Castortransport gefährdet wird, nicht durch Sitzblockaden wie die von "X-tausendmal quer". Die vorsitzende Richterin ließ diesen Beweisantrag jedoch nicht zu, weil er für den Ausgang des Verfahrens "unerheblich" sei, so die Atomkraftgegner. "Es ist schon bedenklich, dass ein Gericht nicht hören will, welche Gefahr von einem strahlenden Atommüllzug ausgeht und einfach glaubt, dass es nicht relevant ist", sagte Ulrike Lauenroth, eine der Beschuldigten.

Dennoch milderte die Richterin das ursprüngliche Bußgeld um die Hälfte. Zur Begründung führte sie an, dass die Atomkraftgegner im Sinne ihrer Sache mit einer gewaltfreien Sitzblockade das "mildeste Mittel" gewählt hätten.

Noch im Gerichtssaal kündigten die AtomkraftgegnerInnen an, sich beim kommenden Castor-Transport Anfang November wieder an Blockadeaktionen zu beteiligen. "Wir stellen uns wieder quer," so Markus Lauenroth.

Der Prozess war einer von mehreren Verfahren, in denen das Amtsgericht Hannover die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden prüft, die an TeilnehmerInnen einer Blockade vom November vergangenen Jahres ergangen sind. Damals hatten insgesamt ca. 150 Anti-Atom-AktivistInnen aus dem Umfeld der gewaltfreien Kampagne "X-tausendmal quer" einen Castor-Transport bei Rohstorf/Landkreis Lüneburg mit einer Gleisblockade aufgehalten.

Über die ursprünglich verhängten Bußgeldbescheide in Höhe von 150 Euro zuzüglich Auslagen entschieden die Hannoveraner RichterInnen in mehr als zehn bereits gelaufenen Prozessen höchst unterschiedlich, nachdem die Mehrzahl der Beschuldigten Einspruch dagegen eingelegt hatte - von einem Freispruch über eingestellte Verfahren und Bußgelder im Bagatellbereich bis hin zur Verdoppelung der Bußgelder reichte die Palette bei gleichem Sachverhalt.

Weitere Prozesstermine sind für den 12. und 17. November ebenfalls vor dem Amtsgericht Hannover angesetzt.

Am Samstag, den 6. November wird die Auftaktdemonstration gegen den diesjährigen Atommülltransport in Dannenberg stattfinden. Der Zug mit zwölf Castor-Behältern wird am 8. November im Wendland erwartet. "X-tausendmal quer" plant Aktionen des gewaltfreien Zivilen Ungehorsams auf dem letzten Streckenabschnitt, der Straße zwischen Dannenberg und Gorleben.