Tückischer Alkohol

Alcopops in Pulverform umgehen Sondersteuer

Neuerdings sind alkoholische Mixgetränke in Pulverform auf dem Markt. Durch sie können die zum 1. August 2004 eingeführten Sondersteuer und das Flaschenpfand auf Alcopops umgangen werden, da die Steuer nur für flüssige alkoholische Mixgetränke gilt. Ähnlich wie die Alcopops haben sie einen hohen Alkoholgehalt und bergen die gleiche Gefahr: Durch den süßen Geschmack nehmen junge Menschen den hohen Alkoholgehalt, der in etwa einem doppelten Schnaps pro Drink entspricht, kaum wahr.

Blackberry Wodka, Tropical White Rum, Limette White Rum und Blutorange Wodka sind die Geschmacksrichtungen, die derzeit angeboten werden. Wird der Inhalt der Tüte z.B. in 250 Milliliter kaltes Wasser gerührt, ergibt dies ein Getränk mit einem Alkoholgehalt von 4,8 Prozent.

Die Erhöhung der Preise sollte Jugendliche vor den Risiken der Alcopops schützen, die bei den Produkten aus der Tüte nicht geringer sind. Nach einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) trinken mehr als ein Drittel der 14- bis 17-Jährigen ein- bis mehrmals im Monat, zwölf Prozent sogar mindestens einmal pro Woche das Kultgetränk.

Demnach ist der Konsum bei minderjährigen Jugendlichen, trotz des Alkoholverbots im Jugendschutzgesetz, sogar höher als der von jungen Erwachsenen ab achtzehn Jahren. Der frühzeitige Griff zur Flasche oder zum Joint kann u. a. zu Konzentrationsstörungen führen, da Alkohol die Nervenzellen im sich noch entwickelnden Gehirn schädigt, warnen Mediziner.

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