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Greenpeace darf Müller-Produkte "Genmilch" nennen

Teilerfolg

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat im Rechtsstreit mit der Molkerei Müller einen Teilerfolg erzielt. So darf Greenpeace auch weiterhin im Zusammenhang mit Produkten des Unternehmens den Begriff "Genmilch" verwenden, wie das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag entschied. Die Formulierung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Die Molkerei hatte gegen die Anti-Genmilch-Kampagne der Umweltschützer eine Einstweilige Verfügung beantragt und damit vor dem Landgericht Köln Erfolg gehabt. Gegen diese Entscheidung hatte Greenpeace Berufung eingelegt.

Nach Auffassung der 15. Zivilkammer stellt der Begriff "Genmilch" weder eine Tatsachenbehauptung noch eine Schmähkritik dar. Schließlich behaupte Greenpeace weder direkt noch indirekt, die von Müller verwendete Milch enthalte selbst Bestandteile gentechnisch veränderten Materials. Vielmehr sei "Genmilch" mehrdeutig. Er müsse nicht zwingend in dem Sinne verstanden werden, dass die Milch gentechnisch verändert sei, sondern lasse sich auch dahin deuten, dass ein "von Gentechnik betroffenes" Produkt vorliege. Die Molkerei hatte eingeräumt, auch Milch von Kühen zu verarbeiten, die gentechnisch veränderte Futtermittel erhalten haben.

Selbst wenn man annehme, Greenpeace wolle aus Sicht des Durchschnittslesers andeuten, Spuren genetisch veränderten Materials ließen sich in der Milch selbst nachweisen, liege keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung vor, erklärten die Richter. Die Frage, ob Spuren des Futtermittels sich in der Milch befänden, betreffe auch aus Sicht des Durchschnittslesers erkennbar einen wissenschaftlichen Diskussionspunkt und damit eine Meinung.

"Dank dem Grundrecht der Meinungsfreiheit muss der Bürger - und damit auch Greenpeace - mit seiner Ansicht nach berechtigten Warnungen nicht bis zum Vorliegen eines wissenschaftlichen Nachweises warten", betonten die Richter.

Eine Grenze bestehe nur "bei offenkundig völlig haltlosen oder wissenschaftlich widerlegten Standpunkten", erläuterte die Kammer weiter. Diese sei hier jedoch nicht überschritten.

Untersagt wurde Greenpeace allerdings, in Supermärkten Müller-Produkte mit "Genmilch"-Aufklebern zu versehen. Dies wirkt dem Gericht zufolge in unzulässiger Weise auf die Entscheidung des Konsumenten ein. Aus dem selben Grund dürfen auch ein Internet-Zeichentrickfilm und die sogenannte E-Cards nicht mehr verbreitet werden, in denen die Werbekampagne des Unternehmens ("Alles Müller, oder was?") verunglimpft werde.

Eine Greenpeace-Sprecherin bezeichnete das Urteil als "deutliche Schlappe für Müller". Sie kündigte an, dass die Anti-Genmilch-Kampagne fortgesetzt wird.

(Aktenzeichen 15 U 125/04)