Europäischer Traum kontra Aufrüstung
Kritik zur Unterzeichnung der EU-Verfassung
So solle mit dem im Vertragstext enthaltenen Aufrüstungsgebot und einer Rüstungsagentur eine weitere Militarisierung Europas festgeschrieben werden. Auch die von gelobte Grundrechtecharta sei durch das Hinzufügen von Protokollen und Erläuterungen nahezu jeglicher Wirkung beraubt worden. Betrachte man den Verfassungstext in seiner Gesamtheit, sei damit vor allem das Recht auf unternehmerische Freiheit und auf Aufrüstung geschützt.
Das Bundeskabinett will der EU-Verfassung am kommenden Mittwoch zustimmen. Damit könnte das parlamentarische Ratifizierungsverfahren noch vor der Sommerpause 2005 abgeschlossen sein. Nach bisheriger Rechtslage müssen nur Bundestag und Bundesrat das Vertragswerk billigen. Auch ein Volksentscheid steht noch zur Debatte.
Europaweit will Italien das erste Land sein, dass die EU-Verfassung ratifiziert. Ministerpräsident Silvio Berlusconi kündigte schon während der Zeremonie auf dem Kapitol an, den Prozess noch am Freitag mit eine Sondersitzung zu eröffnen. "Wir hoffen, dass unsere Begeisterung ansteckt", hob Berlusconi hervor.
Die Verfassung soll Ende 2006 in Kraft treten und für mehr als 450 Millionen Europäer gelten. Nötig ist dafür, dass der Vertragstext in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert ist. In knapp einem Dutzend Ländern ist eine Volksabstimmung vorgesehen.
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Am 29. Okt. 2004 unter:
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Energiewirtschaftsgesetz in wichtigen Punkten noch unzureichend »
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