Hartz IV
Datenschützer kritisieren Anträge für Arbeitslosengeld II
Bei den Anträgen für das Alg II werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, rügte der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. 50.000 bis 60.000 Sachbearbeiter hätten derzeit bundesweit Zugriff auf die Antragsbögen. Es gebe keine Protokollierung der Zugriffe auf die Daten. Damit könne auch ein eventueller Missbrauch nicht zurückverfolgt werden. Zudem würden "Überschussinformationen" erhoben. Diese müssten wieder gelöscht werden, forderten die Datenschützer.
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Am 29. Okt. 2004 unter:
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