Hartz IV

Datenschützer kritisieren Anträge für Arbeitslosengeld II

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sehen erhebliche datenschutzrechtliche Mängel bei der Umsetzung von "Hartz IV". Bei der Antragstellung für das so genannte Arbeitslosengeld II (Alg II) sei der Datenschutz "nicht angemessen berücksichtigt" worden, kritisierten sie am Freitag nach Abschluss ihrer Jahrestagung in Saarbrücken. Auch bei den neuen, korrigierten Antragsformularen zum Alg II sei zu befürchten, dass "nicht das erforderliche Datenschutzniveau erreicht" werde.

Bei den Anträgen für das Alg II werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, rügte der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. 50.000 bis 60.000 Sachbearbeiter hätten derzeit bundesweit Zugriff auf die Antragsbögen. Es gebe keine Protokollierung der Zugriffe auf die Daten. Damit könne auch ein eventueller Missbrauch nicht zurückverfolgt werden. Zudem würden "Überschussinformationen" erhoben. Diese müssten wieder gelöscht werden, forderten die Datenschützer.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!