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Gesetzesinitiative zur Stärkung der Fahrgastrechte auf der Schiene

Bahnpolitik

Die nordrhein-westfälische Landes- regierung will ein einklagbares Entschädigungs- recht der Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen im Bahnverkehr durchsetzen. Anders als sonst im Wirtschaftsleben üblich, hätten Verbraucherinnen und Verbraucher bisher fast keine Rechte, wenn die Bahn ihrer vertraglich zugesicherten Verpflichtung nicht nachkomme. Trotz gültigen Fahrscheins bestünde keine Verpflichtung, dem Fahrgast eine gesetzlich geregelte Entschädigung zu zahlen, wenn Busse und Bahnen nicht pünktlich ihre Fahrt aufnähmen. Der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf wird in den Bundesrat eingebracht.

Die nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn bemängelte, dass die bisherige Regelung der Entschädigung "allein auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung" basiere, die die Bahn jederzeit widerrufen könne. Deshalb müssten die veralteten Haftungsprivilegien, die auf das Jahr 1870 zurückgehen, in der Eisenbahnverkehrsordnung für die Anbieter von öffentlichen Verkehrsmitteln gestrichen werden. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssten sich dann an den allgemeinen Maßstäben des Vertragsrechtes messen lassen und das Bürgerliche Gesetzbuch anwenden. Dem Fahrgast stünden nach dem Gesetzesvorschlag bei Qualitätsmängeln Schadensersatz oder Rücktritt zu. Damit würden Fahrgäste endlich die gleichen Rechte erhalten wie zum Beispiel bei der Autoreparatur.

Verkehrsminister Dr. Axel Horstmann sagte zur Begründung der Bundesratsinitiative: "Die Höhe der monetären Einnahmen der Bahn muss in eine straffe Abhängigkeit zur verkehrlichen Leistungsgüte gebracht werden."

Für den Nahverkehr hat Minister Dr. Horstmann in einem ersten Schritt bereits einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der vorsieht, dass die neun Zweckverbände in NRW im Interesse der Fahrgäste die Anforderungen an Qualität etwa hinsichtlich Pünktlichkeit, Sauberkeit oder Anschlusssicherheit in ihren Vereinbarungen mit den Eisenbahnunternehmen konkret definieren und Sanktionen für die Nichterfüllung regeln müssen.

Die Vorschläge der Bundesratsinitiative für den Nahverkehr unterscheiden sich vom Fernverkehr. Ein möglicher Erstattungsbetrag von z.B. 50 Prozent des Fahrpreises für den Reisenden auf der Strecke Düsseldorf - Berlin ist ein nennenswerter Schadensersatz, während die Erstattung des Bustickets im Nahverkehr kein adäquater Ausgleich für den eingetretenen Schaden wäre. Bei Ausfall eines Zuges, Verspätung und sogar bei drohender Verspätung von mehr als 20 Minuten soll der Fahrgast deshalb nach dem Entwurf einen Anspruch auf entgeltfreie Rückfahrt zum Ausgangspunkt oder die Erstattung der Kosten für die Nutzung zum Beispiel eines Taxis haben, um sein Nahverkehrsreiseziel erreichen zu können.

Mit dem Gesetzentwurf wird aber auch den Interessen der Deutschen Bahn AG Rechnung getragen. So soll den Bahnen für den Fernverkehr die Möglichkeit gegeben werden, ihre Schadensersatzleistungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen so zu gestalten, dass langwierige Einzelprüfungen vermieden werden.