Antidiskriminierungsgesetz
Regierung möchte Rechte von Minderheiten stärken
Zentral ist die Verschiebung der Beweislast: Wenn ein Einzelner eine Benachteiligung glaubhaft macht, muss zum Beispiel ein Unternehmen den Gegenbeweis antreten. Falls dies nicht gelingt, droht eine Schadensersatzzahlung. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden.
Wie eine der Zeitung vorliegende Liste des Ministeriums zeigt, hätte das Gesetz weit reichende Folgen für Unternehmen, Arbeitgeber oder auch Vermieter. Ihnen ist es künftig nicht mehr erlaubt, Interessenten wegen ihrer Herkunft abzuweisen. Auch Versicherungen dürften Behinderte nicht mehr ohne weiteres ablehnen. Unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer soll es nur noch geben, "wenn bei der jeweiligen Versicherung das Geschlecht ein bestimmender Faktor bei der Risikobewertung ist". So müssen die Kosten von Schwangerschaft und Entbindung "zwingend geschlechtsneutral verteilt werden".
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