Keine Eintrittsgelder
Volksbegehren gegen eine "Kommerzialisierung der Wälder"
"Fehlen die fachkundigen Förster und herrscht ein Zwang zu billiger Holzproduktion, hat dies schwerwiegende Folgen", meint das Wald Bündnis Bayern. "Das Waldbild würde sich dramatisch verändern, Schönheit und Vielfalt der Wälder gingen verloren, Erholung und Naturerlebnis kämen zu kurz, die Wälder könnten uns nicht wie bisher sauberes Trinkwasser liefern."
Das Gesetzentwürfe der Staatsregierung für die Waldreform belasse es bei einer unverbindlichen "Vorbildlichkeit" der Bewirtschaftung für den öffentlichen Wald, die schon in der Vergangenheit einseitig als "wirtschaftlich vorbildliche Bewirtschaftung" uminterpretiert worden sei. Die Gemeinwohlfunktionen müssten künftig aus dem Betrieb finanziert werden. Niedrige Holzpreise ließen die Erfüllung der Gemeinwohlfunktionen zu einer dauerhaften Zitterpartie werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten betont hingegen, dass der Staatswald derzeit nicht privatisiert werden solle. "Der Staatswald bleibt zu 100 Prozent im Eigentum des Freistaats Bayern." Er werde künftig durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts bewirtschaftet, die von den Forstbehörden überwacht werden würden. Man bräuchte aber eine "schlanke, effiziente und straffe staatliche Verwaltung. Die Reform der Forstverwaltung sichert den wirtschaftlichen Erfolg des Forstbetriebes und entlastet damit die Steuerzahler." Die Förster stünden "als Ansprechpartner vor Ort weiterhin zur Verfügung".
"Eintrittsgelder für den Wald wird es nicht geben", betont das Staatsminsterium weiter. Die Erholung in der freien Natur sei durch die Bayerische Verfassung, das Bayerische Naturschutzgesetz und jetzt auch durch das Waldgesetz ausdrücklich abgesichert.
Das Waldbündnis glaubt diesen Beteuerungen nicht und betrachtet diese Waldreform als einen ersten Schritt, dem weitere Schritte folgen werden. Mit dem Volksbegehren soll nun versucht werden, die Gemeinwohlinteressen zu schützen. Das Begehren hat Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten - also rund 910 000 Bürgern - unterstützt wird. In diesem Fall ist es dem Landtag zuzuleiten. Lehnt der Landtag den mit dem Volksbegehren verfolgten Gesetzentwurf ab, gibt es hierüber einen Volksentscheid.
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Am 16. Nov. 2004 unter:
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