Gesetzesneuerungen
Föderalismusreform soll nicht zum Dumpingwettbewerb auf Kosten der Natur führen
"Die Länder haben die ihnen in der Vergangenheit anvertrauten gesetzlichen Möglichkeiten schon nicht genutzt, um den Schutz der Natur mit der Einführung geeigneter Standards sicherzustellen", sagte Nabu-Rechtsexpertin Susanne Creutzig. Im Gegenteil sei bereits unter der geltenden Rechtslage ein drastischer Abbau von Naturschutzleistungen zu verzeichnen. Dieser reiche von einschneidenden Kürzungen beim Naturschutz bis zum Abbau von Fachbehörden.
Die Rückschritte offenbarten sich besonders in den jüngsten Gesetzesnovellen der Landesnaturschutzgesetze. Weiterhin zeigten die Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen Fristversäumung gegen viele Bundesländer, dass mit einer solchen Entwicklung die Europatauglichkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt würde.
DNR und Nabu meinen, das Argument der Länder, Deutschland könne sich hohe Standards im Naturschutz aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht leisten, sei nicht überzeugend. "Eine Länderzuständigkeit für die Naturschutzstandards kommt vielmehr einem Dolchstoß für den Wirtschaftsstandort Deutschland gleich", so die Verbände. Die Investoren würden in diesem Falle abgeschreckt, da sie mit 16 Ländern und ebenso vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen konfrontiert wären und keine Rechtssicherheit hätten.
Deutschland brauche dringend einheitliche Mindeststandards, etwa für die "gute fachliche Praxis" in Land- und Forstwirtschaft. Ausserdem sei es wichtig, dass festgelegt würde, wie und in welchem Ausmaß in die Natur eingegriffen werden darf und was für Ausgleichsmaßnahmen jeweils getroffen werden müssten. Auch die Rechte auf Beteiligung im Naturschutz für Verbände und Bürger müssten klar defniert sein.
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Am 22. Nov. 2004 unter:
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