Brandanschläge
Neonazis wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung angeklagt
Nach Angaben des Brandenburger Generalstaatsanwaltes ist dies die bundesweit erste Anklage nach Paragraph 129a des Strafgesetzbuches, das mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 22. Dezember 2003 geändert worden war. Die Zuständigkeit bei der Bildung einer terroristischen Vereinigung liegt zwar beim Generalbundesanwalt. Er kann aber bei "Sachen minderer Bedeutung" das Verfahren auf die Kollegen in den Ländern abgeben. Dies sei im vorliegenden Fall geschehen, weil es sich um einen regional begrenzten Tatbereich gehandelt habe und es nicht zu Personenschäden gekommen sei.
Erwachsenen drohen für die Bildung einer terroristischen Vereinigung Haftstrafen von 1 bis 10 Jahre. Rädelsführer müssen mit 3 bis 15 Jahre Haft rechnen. Der Strafrahmen gilt nicht für Jugendliche und Heranwachsende wie in diesem Jahr. Den zwölf Rechtsextremisten drohen Jugendstrafen von 6 Monaten bis 5 Jahren. Für Rädelsführer können 10 Jahre verhängt werden.
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Am 24. Nov. 2004 unter:
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