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Bundesverwaltungsgericht urteilt jetzt in Leipzig

Umzug von Bundesgerichten abgeschlossen

Das Bundesverwaltungsgericht fällt seine Entscheidungen seit Montag offiziell in Leipzig. Das Gericht sei nach dem Umzug aus Berlin nunmehr funktionsfähig, sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Auch die Telefon- und Computeranlagen funktionierten. Die ersten Sitzungen sollen Mitte September stattfinden. Schon seit Jahren sei gezielt Personal in Leipzig angeworben worden, das den Umzug vor Ort reibungslos geregelt habe. Auch das Hochwasser habe keine logistischen Probleme bereitet.

Insgesamt werden im ehemaligen Reichsgericht am Simsonplatz rund 65 Richter und 180 Beamte und Angestellte arbeiten. Zur offiziellen Eröffnung am 12. September wird Bundespräsident Johannes Rau erwartet. Die Entscheidung zum Umzug wurde Anfang der 90er Jahre von der Föderalismuskommission getroffen. Durch den Umzug des Gerichtes sollten die neuen Länder bei der Verteilung von obersten Bundesbehörden berücksichtigt werden.

Die Sanierung des 1879 errichteten Reichsgerichts hat nach Angaben des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamtes in Leipzig rund 67,3 Millionen Euro gekostet. Damit seien die veranschlagten Kosten knapp unterboten worden. Insgesamt stehen den Richtern und Angestellten in Leipzig 430 Räume zur Verfügung. Prunkstück ist der Dimitroff-Saal.

Kein fiktiver Verwaltungsakt

Die Gegner der Einführung eines Dosenpfands haben eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht habe einem weiteren Versuch der Dosenlobby eine Absage erteilt, das ab 1. Januar 2003 geplante Dosenpfand über die Bundesländer zu stoppen, teilte das Bundesumweltministerium am Dienstag in Berlin mit. Das Gericht habe festgestellt, dass die Mehrwegschutzregelung der Verpackungsverordnung "keinen fiktiven Verwaltungsakt" darstelle und damit für Regelungen der obersten Landesbehörden kein Raum sei.

Umweltstaatssekretär Rainer Baake begrüßte den Beschluss. Damit dürften die Klagen der Gegner vor den Verwaltungsgerichten der Länder "ins Leere laufen", sagte Baake. Statt Gerichte mit Klagen zu überhäufen, sollten Handel und Hersteller sich nun auf das Dosenpfand vorbereiten. Rund 40 große Brauereien, Handelsunternehmen und Dosenhersteller hatten die Bundesregierung verklagt.

Am 23. Jul. 2002

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Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Entschädigungsregelungen für während der NS-Zeit enteignete Juden weiter präzisiert. Ein so genannter globaler Rückübertragungsantrag durch die Jewish Claims Conference (JCC) sei nur dann zulässig, wenn daraus auch ein individueller Anspruch des Geschädigten klar erkennbar ist, urteilten die Richter am Mittwoch in Leipzig. Sie hoben damit das Urteil der Vorinstanz auf.

In dem vorliegenden Fall hatte die JCC Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks in Potsdam geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte geurteilt, dass eine Globalanmeldung ausreiche und das Landesamt für offene Vermögensfragen verpflichtet, das Grundstück zurückzugeben. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts muss jedoch aus den von der JCC vorlegten Akten ein individueller Anspruch ersichtlich sein. Zudem müsse die Zuständigkeit des jeweili Potsdam desamtes zur Regelung offener Vermögensragen erkennbar sein. Das Vewaltungsgericht Potsdam mus den Fall jetzt neu verhandeln.

Am 24. Nov. 2004

Bundesverwaltungsgericht

Die Erben des einstigen Großverlegers und ehemaligen Ministers im Kabinett Hitlers, Alfred Hugenberg (1865-1951), erhalten keine Ausgleichszahlung für die entschädigungslose Enteignung des ehemaligen Ritterguts "Uhlmannsdorf" bei Weißwasser. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Donnerstag eine entsprechende Klage von Nachkommen Hugenbergs ab.

Das Gericht begründete das Urteil damit, dass Hugenberg dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet habe. Die Tatsache, dass Hugenberg 1950 im Rahmen der Entnazifizierung als "Entlasteter" eingestuft wurde, sei in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. (AZ: BVerwG 3 C 20.04)

Am 17. Mär. 2005

Vertrauliche Informationen

Die Entlassung zweier Bundeswehrgenerale im Januar 2006 durch Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) war rechtens. Dies entschied der Zweite Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts am Donnerstag in Leipzig. Die Richter erklärten, dass der ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr, Hans-Heinrich Dieter, und der stellvertretende Inspekteur des Heeres, Jürgen Ruwe, mit der Weitergabe vertraulicher Informationen "schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzt haben". Ihre Beschwerde gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wurde zurückgewiesen.

Wie das Gericht mitteilte, hatte Dieter im Oktober 2005 unbefugt vertrauliche Informationen über Ruwes Sohn, der an der Bundeswehrhochschule in Hamburg studierte, an dessen Vater weitergegeben. Dieser wiederum hatte die Akten dann an seinen Sohn weitergereicht.

Diese Weitergabe sei durch das Gesetz in keiner Weise gedeckt gewesen, urteilten die Leipziger Richter. Den beiden Generalen hätten aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung auch "Zweifel an ihrem Vorgehen" kommen müssen. Ruwes Sohn soll bei einem Streit unter Kommilitonen an der Bundeswehr-Universität durch rechtsextreme Äußerungen aufgefallen sein.

Verteidigungsminister Jung hatte die beiden Offiziere im Januar 2006 ohne offizielle Angabe von Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. (AZ: BVerwG 2 WDB 6.06 und 7.06 - Beschlüsse vom 4. April 2007)

Am 26. Apr. 2007