Urteil
Bundesverwaltungsgericht präzisiert Rückübertragung jüdischen Vermögens
In dem vorliegenden Fall hatte die JCC Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks in Potsdam geltend gemacht. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte geurteilt, dass eine Globalanmeldung ausreiche und das Landesamt für offene Vermögensfragen verpflichtet, das Grundstück zurückzugeben. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts muss jedoch aus den von der JCC vorlegten Akten ein individueller Anspruch ersichtlich sein. Zudem müsse die Zuständigkeit des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensragen erkennbar sein. Das Vewaltungsgericht Potsdam mus den Fall jetzt neu verhandeln.
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Am 24. Nov. 2004 unter:
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Gleichberechtigung beim Wiederaufbau wichtig »

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