Lebens- und Futtermittelrecht
Neues Gesetz lässt Lücken für weitere Dioxin- und Nitrofenskandale
Es müssten Anreize geschaffen werden, dass Futtermittelhersteller aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Vergiftungen vermieden. Dafür müsse es sensible Haftungsregeln geben. "Solange Futtermittel als Abfalldeponie missbraucht werden und hochgiftige Substanzen aus eigentlich vermeidbaren Quellen in die Nahrungskette gelangen dürfen, sind die gesetzlichen Bestimmungen untauglich", urteilt Wolfschmidt.
Praxisfern seien die Informationsansprüche für Verbraucher geregelt. Zwei bis drei Monate dürfen sich die Behörden laut Gesetz Zeit lassen, um Anfragen zu beantworten. "Bei derart langen Antwortfristen ist das Haltbarkeitsdatum der meisten Lebensmittel längst abgelaufen. Hier werden dem Verbraucher Rechte eingeräumt, mit denen er letztlich nichts anfangen kann", kritisiert Wolfschmidt.
Die meisten wichtigen Fragen bleiben nach Ansicht der Verbraucherorganisation ungeklärt. Grund ist, dass viele Punkte nachträglich und mittels Verordnungen durch Ministerien in Bund und Ländern geklärt werden sollen. Deshalb bleibe das Lebens- und Futtermittelrecht weiterhin unverständlich und unübersichtlich, so foodwatch.
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Am 26. Nov. 2004 unter:
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« Deutschland darf in der Entwicklungspolitik nicht den Anschluss verpassen
Weihnachtsbäumen aus ökologischem Anbau sind besser »
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