Überteuert
Geplante Gaspreiserhöhungen "willkürliche Preistreiberei"
"Tatsächlich rechtfertigen die gestiegenen Einkaufspreise der Unternehmen höchstens eine zweiprozentige Erhöhung", erläutert Verbraucherschützer Hartmut G. Müller und fordert die Betroffenen auf, "sich gegen willkürliche Preistreiberei zu wehren".
Da die Gasversorger ihre Preise als Monopole einseitig festsetzen könnten, müssten diese nach "billigem Ermessen" gestaltet werden. Der Versorger dürfe zwar erhöhte Kosten an seine Kunden weitergeben, nicht aber seine Gewinne willkürlich heraufsetzen.
Bestreite der Verbraucher die Billigkeit der Preiserhöhung, dann sei dieser Teil der Forderung des Gasversorgers nicht fällig und müsse nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erst von ihm bewiesen werden, klärt Müller über die Rechtslage auf. So lange könne der Kunde die Zahlung des erhöhten Preises verweigern.
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Am 03. Nov. 2004 unter:
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