Großer und kleiner Lauschangriff
Alle Horch- und Guck-Gesetze müssen auf den Prüfstand
"Alle Befugnisregelungen des Bundes und der Länder zu verdeckten Datenerhebungen sind nun auf den Prüfstand zu stellen und in weiten Bereichen neu zu fassen", sieht sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in seinen Forderungen bestätigt, die er bereits anlässlich der Verkündung der Entscheidung zum Großen Lauschangriff erhoben hatte.
Rund 200 Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Sicherheitsbehörden diskutierten auf der Tagung, inwiefern neben der akustischen Wohnraumüberwachung auch andere staatliche Eingriffsbefugnisse, wie etwa die Telekommunikationsüberwachung, an die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts anzupassen sind.
Vier namhafte Rechtsprofessoren kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass aus der Entscheidung auch Folgerungen für andere staatliche Eingriffsbefugnisse zu ziehen sind. Angesichts des hohen Stellenwerts, den das Bundesverfassungsgericht dem "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" beimesse, seien auch die gesetzlichen Ermächtigungen zu anderen strafprozessualen, aber auch zu präventiv-polizeilichen Überwachungsmaßnahmen reformbedürftig. Keines der Polizei- und Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder enthält nämlich bislang Vorschriften zum Schutz dieses absolut geschützten Kernbereichs. Außerdem müssten verfahrensrechtliche Regelungen zur Benachrichtigung der durch die heimliche Maßnahme betroffenen Personen und zur Kennzeichnung der verdeckt gewonnenen Daten aufgenommen werden.
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Am 09. Nov. 2004 unter:
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