Staatsdiener
Gibt der Beamtenbund bestehende Rechte zugunsten eines Streikrechts auf?
Der Beamtenbundchef warnte: "Ihr bekommt einen Beamtenbund als Gegner, für den die Gehorsamspflicht der Beamten gegenüber dem Dienstherrn nicht mehr gilt. Dann werden wir streiken." Wenn ein Land die Verfassung einseitig ändere und beispielsweise den Beamtenstatus auf Lebenszeit aufhebe, aber am Streikverbot festhalte, dann werde der Beamtenbund auch in Karlsruhe klagen, kündigte Heesen weiter an.
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Am 10. Dez. 2004 unter:
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