"Weber"

Sabine Christiansen scheitert vor Gericht

TV-Moderatorin Sabine Christiansen ist mit ihrem Antrag auf Unterlassung einer Passage in der Inszenierung des Gerhart-Hauptmann-Stücks "Die Weber" am Dresdner Staatsschauspiel gescheitert. Das Dresdner Landgericht sah am Donnerstag durch die Textstelle "Wen ich sehr schnell erschießen würde, das wäre Sabine Christiansen" das Persönlichkeitsrecht der TV-Moderatorin nicht in "unerträglicher Weise" angegriffen. Christiansen hatte die Passage als Mordaufruf verstanden. Dennoch darf das Stück bis auf Weiteres nicht aufgeführt werden.

Der lizenzhabende Verlag Felix Bloch Erben hatte erfolgreich beantragt, dem Schauspielhaus die Aufführung aller Szenen mit dem Chor der Arbeitslosen zu untersagen, die wegen scharfer Angriffe auf Prominente wie Gerhard Schröder für Aufsehen sorgten.

Dabei hatte er sich jedoch nicht auf einzelne zu beanstandende Textpassagen gestützt, sondern nur moniert, dass die Änderungen in der Dresdner Inszenierung so gravierend seien, dass man sie nicht ohne Absprache mit dem Verlag einfügen könne. Bei Zuwiderhandlung würde ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro fällig. Das Schauspiel wehrt sich gegen das Aufführungsverbot, eine Entscheidung in diesem Verfahren soll am 11. Januar fallen.

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