Foltervorwürfe
Rumsfeld droht mit Absage seines Deutschlandbesuchs
Über die US-Botschaft in Berlin ließ der Pentagon-Chef der Bundesregierung dem Bericht zufolge mitteilen, er werde nicht an der zweitägigen 140. Münchener Sicherheitskonferenz teilnehmen, "sollte auch nur der Anschein von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen ihn entstehen".
CCR: Keine "Tat einzelner Sadisten"
Die Strafanzeige des renommierten "Center for Constitutional Rights" (CCR) richtet sich neben Rumsfeld auch gegen den früheren US-Geheimdienstchef George Tenet und acht weitere Funktionäre von Militär und US-Regierung. Ihnen wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen sowie gegen das Völkerrecht und die UN-Folterkonvention verstoßen zu haben. Trotz "glaubhafter Berichte", dass die Folterungen "direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-Regierung abgesegnet wurden", beschränke sich das Militär darauf, die Verstöße als Tat einzelner Sadisten zu behandeln, begründete US-Anwalt und CCR-Präsident Michael Ratner die Strafanzeige.
Die US-Juristen stützen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, dessen Einführung am 25. April 2002 einstimmig im Bundestag beschlossen wurde und das am 30. Juni 2002 in Kraft trat. Demnach können Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord selbst dann in Deutschland verfolgt werden, wenn keine Deutschen beteiligt sind und die Tat nicht in der Bundesrepublik begangen wurde.
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