Schelte für Föderalismuskommission
Naturschutz und Kommunen
"Wir verlangen, dass man uns wenigstens zuhört, wenn es um unsere eigenen Belange geht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, "der Süddeutschen Zeitung". In der Kommission, in der die Städte Gastrecht besitzen, sei kein einziger ihrer Anträge auch nur behandelt worden, beklagte Articus.
Die Städte fordern daher eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 28 über die kommunale Selbstverwaltung. Demnach soll der Bund verpflichtet werden, dass die Kommunen angehört werden, wenn Gesetze sie direkt betreffen, wie dies bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV der Fall sei.
NABU-Präsident Olaf Tschimpke sagte zu den Ideen von Stoiber und Müntefering: "Sollten die Gremien diesen Vorschlag akzeptieren, wäre die Kommission in einem zentralen Bereich kläglich gescheitert." Außerdem verhindere die Kommission mit der Beibehaltung der bestehenden Regelung sehenden Auges das seit langem notwendige Umweltgesetzbuch.
Die Kommission hat sich zur Aufgabe gemacht, die Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern klarer zu trennen. Dazu gehört nach Ansicht des NABU insbesondere die Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes, die in der Praxis zu unübersichtlichen Verflechtungen und erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten von EU-Recht im Bereich des Naturschutzes geführt habe. Wenn die Kommission hier nicht endlich ein umfassendes Umweltgesetzbuch für den Bund einführe, bleibe es bei der Kleinstaaterei im Naturschutz. "So können wir weder bedrohte Arten retten noch Hochwasserkatastrophen an unseren Flüssen verhindern", sagte Tschimpke.
Zudem nehme die Kommission billigend in Kauf, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem mehrstufigen, langwierigen und unübersichtlichen Gesetzgebungsverfahren nicht europatauglich werde. "Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit in höchstem Maße unverantwortlich", so der NABU-Präsident.