Künftig einkommensabhängig

Pauschales Blindengeld in Niedersachsen soll abgeschafft werden

Die niedersächsische Landesregierung plant ab 2005 die Blindenpauschale abzuschaffen. Künftig sollen nur noch Blinde bis zum 27. Lebensjahr eine Pauschale von 300 Euro bekommen, statt bisher 409 Euro für Blinde jeden Alters. Bedürftige mit geringem Einkommen könnten Blindenhilfe - nicht Blindengeld - beantragen. Für Blinde ohne eigenes Einkommen soll ein "Härtefonds" gegründet werden. "Es gibt bisher keine genauen Zahlen" über Bedürftige und Nichtbedürftige der rund 11.400 niedersächsischen Blinden, räumt der Sprecher des Sozialministeriums, Jens Flosdorff, ein. Doch ein Gießkannenprinzip könne man sich nicht mehr leisten. Dafür sei die Haushaltslage zu schlecht. Der Sozialverband VdK Deutschland nannte die Pläne "unglaublich".

"Es ist unglaublich, was man blinden Menschen in Niedersachsen zumuten will", erklärte der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger. Er wirft der niedersächsischen Sozialministerin Ursula Leyen Unwissen über die Probleme sehbehinderte Menschen vor, wenn diese arbeiteten. Nach Ansichten des VdK treffe die Regelung besonders arbeitende Blinde.

Künftig soll ein Blinder mit einem Nettoverdienst von 2000 Euro monatlich einen Anspruch von 185 Euro Blindenhilfe monatlich haben. Bei einem Verdienst bis 1000 Euro netto im Monat erhalte ein Blinder den vollen Blindehilfesatz von 585 Euro, so Flosdorff vom niedersächsichen Sozialministerium. Blinde ohne eigenes Einkommen könnten mit mindestens 1300 Euro rechnen, bestehend aus Sozialhilfe in Höhe von 345 Euro, Unterkunfts- und Heizkosten von rund 400 Euro sowie 585 Euro Blindenhilfe.

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