Müllofen
Ex-Politiker Wienand wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt
Das Gericht blieb mit seinem Urteil bei dem Strafmaß, das es in einem Vorgespräch mit den Verfahrensbeteiligten in Aussicht gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Wienand habe sich "ohne jede moralische Skrupel" an dem Korruptionskartell zum Bau des Müllofens beteiligt, argumentierten die Klagevertreter. Die Verteidiger hatten für ihren Mandaten um ein mildes Urteil gebeten.
Der 78-Jährige hatte bereits am ersten Verhandlungstag im November eingeräumt, an einem Schwarzgeldkartell um den Bau der Anlage beteiligt gewesen zu sein. Allerdings sei er bei dem Geschäft nicht die treibende Kraft gewesen. Wienand gab zu, dass er durch seine Kontakte möglicherweise zur Verschleierung von Schwarzgeldzahlungen beigetragen habe. Allerdings habe er selbst allenfalls knapp eine Million Euro erhalten und nicht die 2,1 Millionen Euro, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt werden.
Der Unternehmensberater war im ersten Müllprozess vom früheren Geschäftsführer der Kölner Abfallverwertungsgesellschaft, Ullrich Eisermann, belastet worden. In dem Verfahren gegen Wienand machte Eisermann nun von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er war von der selben Kammer zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wienand war zunächst auch Beihilfe zur Angestelltenbestechung sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen worden. Die Steuerdelikte konnte der Angeklagte durch Rückzahlung von 280 000 Euro aus der Welt schaffen. Die Beihilfe zur Angestelltenbestechung ist bereits verjährt.
Schon vor der Urteilsverkündung kündigte die Staatsanwaltschaft Revision an. Im Gegensatz zur Kammer hält sie Eisermann als Geschäftsführer der MVA für einen Amtsträger. Amtsträger-Bestechung ist mit wesentlich härteren Strafen bedroht, auch würde die Verjährung nicht greifen. Dieser Punkt soll nun vom Bundesgerichtshof geklärt werden.
In der Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende Richter Martin Baur dem Angeklagten Wienand immer wieder Widersprüche in dessen Aussagen vor. Entgegen den Beteuerungen Wienands sei dem "sehr umtriebigen" Angeklagten sehr wohl bewusst gewesen, dass er sich an kriminellen Machenschaften beteiligte. Als strafverschärfend wurde ihm auch der hohe materielle Schaden der Tat angerechnet. Durch die Schmiergeldzahlungen sei der Kölner Müllofen 13 Millionen Euro teurer geworden als nötig.
Zwar müsse Wienand sein Geständnis zugute gehalten werden, allerdings sei dieses nicht von "tätiger Reue getragen" gewesen, kritisierte Baur. Jedoch sei dem Angeklagten sein hohes Alter, sein schlechter Gesundheitszustand und die verbüßte Untersuchungshaft von 77 Tagen anzurechnen. Auch berücksichtigte die Kammer, dass die vorgeworfenen Taten bereits mehr als zehn Jahre zurückliegen.
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Am 14. Dez. 2004 unter:
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« Ermittlungen gegen Daimler-Chrysler - Verdacht auf illegale Geschäfte mit Iran
Angeblich keinen Volksentscheid zur EU-Verfassung »
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