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"Kopenhagener" Bedingungskatalog für den türkischen EU-Beitritt

"Kopenhagener Kriterien"

Die "Kopenhagener Kriterien" sind die Messlatte der Europäischen Union für einen EU-Beitritt. Sie wurden 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegt und bestehen aus drei Teilen: dem "politische Kriterium", dem "wirtschaftliche Kriterium" und dem "Acquis-Kriterium". Für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist allein das politische Kriterium entscheidend. Dazu gehören institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.

Im Oktober hielt die EU-Kommission in ihrem so genannten Fortschrittsbericht fest: "In Anbetracht der allgemeinen Fortschritte im Reformprozess (...) ist die Kommission der Auffassung, dass die Türkei die politischen Kriterien in ausreichendem Maße erfüllt, und empfiehlt die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen." Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass "die Unumkehrbarkeit des Reformprozesses, seine Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Grundfreiheiten" sich über einen längeren Zeitraum "bestätigen" müssten.

Bis zu einem endgültigen Beitritt müssen die beiden anderen Kriterien von Kopenhagen erfüllt sein. Der wirtschaftliche Teil umfasst dabei eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten. Beim "Acquis-Kriterium" - also der Übernahme des gemeinschaftliche Regelwerkes - geht es darum, ungefähr 80.000 Seiten Rechtstexte der EU in nationales Recht umzusetzen. Daher werden für die Beitrittsverhandlungen 10 bis 15 Jahre veranschlagt.