Artenschutz
Kreuzungs-Verbot für Greifvogelarten beschlossen
Naturschutz- wie auch die Falkner- und die Jagdverbände hatten ein Verbot der Greifvogelhybrid-Zuchten seit langem gefordert. Das Verbot der Greifvogelhybrid-Zucht und -haltung in Deutschland ist mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für bestehende Zuchtbetriebe verbunden. Schon während dieser Übergangsfrist ist der Freiflug von Greifvogelhybriden nur noch mit telemetrischer Überwachung zulässig.
Aus Tierschutzgründen ist es künftig auch möglich, bei der Kennzeichnung von Schildkröten auf den implantierbaren Mikrochip zu verzichten. Statt dessen kommt als Erkennungsnachweis auch eine Fotografie des Tieres in Betracht. Mit dieser neuen Regelung löst Bundesumweltminister Trittin eine entsprechende Zusage an die Verbände ein.
Weitere gefährdete Vogelarten, vor allem Papageien, wurden erstmalig einer Kennzeichnungspflicht unterworfen, andere - leicht züchtbare Vogelarten - wurden von dieser Pflicht freigestellt. Die Angaben zu den Größen der für die Kennzeichnung zu verwendenden Fußringe wurden wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst.
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Am 20. Dez. 2004 unter:
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