VCD kritisiert schwache Umsetzung von EU-Richtlinie
Bundesregierung nutzt Möglichkeiten gegen Fluglärm nicht
"Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung genügt in keiner Weise dem von SPD und Grünen in der Koalitionsvereinbarung formulierten Anspruch, für alle Flughäfen den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu verbessern", kritisierte Monika Ganseforth, Bundesvorstandsmitglied des VCD. Bereits der derzeit diskutierte Fluglärmgesetzentwurf sei deutlich hinter den Erwartungen des VCD zurückgeblieben. Eine gesellschaftspolitische Akzeptanz für den rasant wachsenden Luftverkehr werde es jedoch nur geben, wenn auch wirksame Gesetze für den aktiven Lärmschutz getroffen würden. "Deshalb bedarf es endlich einer umfassenden gesetzlichen Regelung von Betriebsbeschränkungen einschließlich Lärmkontingentierungen und Nachtflugverboten", forderte Ganseforth.
Schon die EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie selbst sei wenig ambitioniert. Nun wolle die Bundesregierung sie bei der Umsetzung weiter abschwächen. Helmar Pless, Luftverkehrsexperte des VCD, hält den Verordnungsentwurf deshalb für Etikettenschwindel: "Von der Verordnung werden überhaupt nur die neun verkehrsreichsten Flughäfen in Deutschland erfasst." Außerdem könnten nur für vier Prozent aller hier verkehrenden Flugzeugtypen Betriebsverbote erlassen werden. Weitergehende Betriebsbeschränkungen seien lediglich am Stadtflughafen Berlin-Tempelhof möglich, dessen Schließung sowieso fest geplant ist. "Mit dieser Verordnung ist also keine deutliche Verbesserung der Fluglärmsituation an den deutschen Flughäfen zu erwarten", meint Pless.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben am 26.03.2002 die "Richtlinie 2002/30/EG über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Gemeinschaft" (EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie) erlassen. Die Richtlinie sieht Betriebsbeschränkungen oder -verbote für laute zivile Strahlflugzeuge vor, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Richtlinie ist am 29.03.2002 in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 28.09.2003 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Europäische Kommission hat am 14.12.2004 beschlossen, Deutschland neben vier weiteren EU-Mitgliedsstaaten zu verklagen, weil sie bisher keine Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen haben.
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Am 20. Dez. 2004 unter:
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