Naturschutz

Keine Windparks in Schutzgebieten in der Ostsee

In zwei Schutzgebieten in der Ostsee dürfen keine Offshore-Windparks errichtet werden. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) lehnte die Anträge auf Genehmigung zweier Windparks in der "Pommerschen Bucht" und im angrenzenden Gebiet "Adlergrund" ab. Der Naturschutzbund Nabu begrüßte die Entscheidung, die den Weg zu einer naturverträglichen Offshore-Windenergienutzung ebne.

"Das BSH hat damit den NABU-Standpunkt bestätigt, dass Offshore-Windparks nicht überall mit den Interessen des Meeresschutzes vereinbar sind", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die beiden Projekte habe der NABU wegen der Bedeutung der Meeresgebiete für geschützte Seetaucher- und Entenarten wiederholt als nicht genehmigungsfähig kritisiert. Deutschland hat beide Gebiete als Teile des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 vorgeschlagen und nach Brüssel gemeldet.

Das europäische Vogelschutzgebiet "Pommersche Bucht" gilt als ideales Rast-, Mauser-, Nahrungs- und Überwinterungsquartier, insbesondere für verschiedene Entenarten. Das FFH-Vorschlagsgebiet "Adlergrund" zeichnet sich vor allem durch wertvolle Sandbänke und Riffe aus. Das Bundesamt für Naturschutz hatte von Beginn an der Genehmigungsverfahren die beiden Gebiete als naturschutzfachlich äußerst bedeutsame Gebiete eingestuft. Die beiden Windparks sollten insgesamt 115 Anlagen umfassen.

Mit der Entscheidung ebnet das BSH nach Ansicht des Nabu nun den Weg zu einer naturverträglichen Offshore-Windenergienutzung. Entscheidend sei, dass gemeldete Schutzgebiete in Nord- und Ostsee von Windparks freigehalten würden. "Einige bereits in der Nordsee genehmigte Projekte sind aus unserer Sicht völlig in Ordnung", sagte Tschimpke. Dagegen hätte eine Genehmigung der beiden im gemeldeten Vogelschutzgebiet gelegenen Projekte einen Rückschlag bedeutet. "Der Mut des BSH, hier eine klare Grenze zu ziehen, verdient Anerkennung", so der NABU-Präsident.

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