T-Com auf Kundenfang für Optionstarife
Angerufen worden, Angebot abgelehnt - und trotzdem berechnet
Auf der Telefonrechnung der Betroffenen tauche plötzlich zusätzlich zur Grundgebühr ein Paketpreis für eine Zusatztarif wie AktivPlus, Calltime 120 oder XXL auf, so die Verbraucherzentrale. Manchen Anschlussinhabern flattere zuvor eine Auftragsbestätigung ins Haus für einen Auftrag, den sie nach eigenem Bekunden gar nicht erteilt hatten. "Etliche erinnern sich dunkel an einen Anruf, in welchem die T-Com ihnen die neuen Optionstarife schmackhaft machen wollte", berichten die Verbraucherschützer. "Aber sie hatten entweder dankend abgelehnt oder, um nicht unhöflich zu sein, lediglich gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet."
Offensichtlich seien einige Kunden trotzdem auf einen anderen Tarif umgestellt worden. "Das muss man nicht hinnehmen", rät Evelin Voß, Telefonexpertin der sächsischen Verbraucherzentrale. Solchermaßen getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich per Einschreiben an die T-Com klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn bereits ein monatlicher Grundbetrag für eine Tarifoption auf der Telefonrechnung auftauche, solle die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden, so die Empfehlung.
Ähnlich auch die Empfehlung von T-Com-Sprecher Walter Genz: Man habe zwar im Frühjahr eine Überprüfung der Aufträge eingeführt - der Kunde werde einen Tag nach Auftragserteilung noch ein zweites Mal angerufen und müsse den Auftrag bestätigen. Doch ließen sich unsaubere Machenschaften natürlich nicht völlig ausschließen, denn die Werbe-Anrufe tätigt nicht die Telekom selber, sondern Vertriebspartner. Und zwar derjenige, der einen Tag später auch für den Bestätigungs-Anruf verantwortlich ist... Wer sich sicher sei, keinen Auftrag erteilt zu haben, solle sich an die Telekom wenden. Das Unternehmen werde dies überprüfen und gegebenenfalls dem Vertriebspartner kündigen. Doch habe oft beispielsweise ein Ehegatte einen Auftrag erteilt und traue sich nicht, das gegenüber dem anderen zuzugeben - obwohl es ein Widerrufsrecht gibt, das keine Begründung erfordert.
Betroffene können sich wenigstens über eines freuen: Die T-Com muss den Vertragsschluss beweisen, wenn sie das Geld haben will. Und das dürfte ihr spätestens in Anbetracht der Vielzahl Beschwerden Probleme bereiten. Besser sind da schon unseriöse Firmen dran, die beispielsweise Zeitungsabos über die Methode "angerufen, Angebot abgelehnt, wir machen trotzdem einen Vertrag draus" vertreiben - wenn die Angerufenen so unklug waren, etwa die Nummer des eigenen Kontos anzugeben. Denn warum sollte jemand einem unbekannten Anrufer die eigene Bankverbindung nennen, wenn der nicht von dem Konto den Abopreis abbuchen soll?
Wer grundsätzlich etwas gegen Telefonwerbung unternehmen will, kann sich auch erst einmal interessiert zeigen und herausfinden, wer da wirklich anruft. Unverlangte Telefonwerbung ist nämlich illegal. Ausnahmen gibt es nur im Rahmen bestehender Verträge und nur dann, wenn der Kunde darüber informiert worden ist, dass er der Nutzung zu Werbezwecken widersprechen kann. Die Verbraucherzentralen können wie auch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs die Anrufer abmahnen und zum Schweigen bringen - aber nur auf präzise Beschwerden hin.
Aus Chemnitz haben die sächsischen Verbraucherschützer noch über eine besonders fiese Vertriebsmasche zu berichten: Dort besuchten derzeit Vertreter von Telefonfirmen gezielt Senioren-Wohnanlagen und erzählten den Leuten, sie müssten einen neuen Vertrag unterschreiben, wenn sie ihr Telefon behalten wollten, berichtet Voß. Gerade alte Menschen würden oft gar nicht verstehen, worum es geht. Hinzu komme, dass auch viele Telekom-Mitarbeiter gar nicht wüssten, was sie machen sollen. Hoch betagte Menschen hätten so kaum eine Chance, ihre Recht gegen die Methoden der T-Com oder anderer Anbieter an Telefon und Haustür durchzusetzen. Oft seien es dann die Angehörigen oder die Nachbarn, die bei der Verbraucherzentrale Rat und Hilfe suchten.
Wie von der Verbraucherzentrale gewünscht alte Menschen grundsätzlich von Telefon-Werbung auszunehmen, hält die Telekom aus Gründen des Konkurrenz-Kampfes nicht für machbar. So bleiben genervten Kunden nur ein paar Optionen: Sie können Strafanzeige erstatten, wenn ihnen jemand einen nicht bestellten Vertrag unterschiebt. Sie können der Nutzung ihrer Daten für die Werbung widersprechen. Und wer das als Alt-Kunde der Telekom nicht getan hat, aber auch nicht über sein Widerspruchsrecht informiert wurde und jetzt im Auftrag des rosa Riesen angerufen wird, kann einen Musterprozess gegen die Telekom führen: Es spricht nämlich einiges dafür, dass die Anrufe dann illegal sind. Nur leider ist das Gesetz da nicht völlig eindeutig.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 03. Dez. 2004 unter:
nachrichtenStichworte:
« Bundestag sichert Juniorprofessur ab
Keine Entschädigung nach Giftgas-Katastrophe »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
- Emanzipation der Frau: Kristina Schröder, Frauenqoute und Gleichberechtigung
- Fitness & Wellness durch Sport im Alter
