Bundesregierung plant angeblich Gesetz für Massen-Gentests
Gläserne Patienten
Diese Regelungen müssten sich "insbesondere beziehen auf Untersuchungen zur Klärung genetischer Eigenschaften im Hinblick auf die Vermeidung des Ausbruchs oder die Behandlung von genetisch bedingten Erkrankungen oder gesundheitlichen Störungen."
Die Gentests sollten aber nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Durch entsprechende "Vorschriften zur Sicherung der Einwilligung" müsste verhindert werden, dass die Krankenkassen Druck auf Versicherte ausüben, einen Gentest durchführen zu lassen.