Urteil
Schadensersatz wegen zu lauter Musik bei Bon-Jovi-Konzert
Das Gericht verurteilte den lokalen als auch den überörtlichen Veranstalter zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 4000 Euro. Außerdem müssen die entstandenen Arztkosten ersetzt werden.
Die Klägerin stand während des Konzerts drei bis fünf Meter vor einer Lautsprecherbox. Ein Mitverschulden der Frau schloss das Gericht aber aus. Den Angaben zufolge durfte sich die Frau darauf verlassen, dass der Veranstalter alle Maßnahmen ergreift, um die Besucher vor körperlichen Schäden zu schützen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Anwälte der Veranstalter in Berufung gehen. Dann muss das Oberlandesgericht Nürnberg über den Fall entscheiden.
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Am 08. Dez. 2004 unter:
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