Bislang "rechtlich nicht zu beanstanden"
Keine Mitversicherung von Zweitfrauen
Künftig könne demnach selbst dann eine Zweitfrau keine Ansprüche mehr geltend machen, wenn sich die Erstfrau nicht in Deutschland aufhalte. Wie das Magazin weiter schreibt, vertraten Juristen des Gesundheitsministeriums bisher eine andere Rechtsauffassung. Danach war die beitragsfreie Familienversicherung polygamer Ehen "rechtlich nicht zu bestanden".
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