Grundrechte wahren
Schaar fordert mehr Datenschutz bei EU-weiter Polizei-Arbeit
Die Intensivierung des Datenaustausches werde bis hin zur Vernetzung nationaler Informationsbestände und zentralen Datenbanken mit zum großen Teil sehr sensiblen personenbezogenen Daten ausgeweitet, so Schaar. Dies sei nur vertretbar, wenn die grundlegenden Datenschutzprinzipien durchgängig gewährleistet würden. So müsse die Datenerhebung in einem vertretbaren Verhältnis zu den Eingriffen in die Rechte der Betroffenen stehen. Die erhobenen Daten dürften nur für den jeweils festgelegten Zweck genutzt werden, und der Betroffene müsse die Rechtmäßigkeit der Erhebung gerichtlich prüfen lassen können. Insgesamt müssten seine Rechte gewahrt werden, darunter auch das Recht auf eine unabhängige Datenschutzkontrolle.
Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa kann nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nur entstehen, wenn die Bürgerrechte in der gesamten EU effektiv geschützt würden. Je mehr Informationsaustausch zwischen den Behörden stattfinde, desto dringender werde ein gleichwertiger Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten. Handlungsbedarf ergebe sich zudem aus dem Entwurf einer europäischen Verfassung und der darin verankerten europäischen Grundrechtecharta, die ein Grundrecht auf Datenschutz enthalte.
Vorbild für einen gleichwertiger Datenschutz in den EU-Mitgliedstaaten könne die EG-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 sein, meint Schaar. Diese klammere jedoch bisher die behördlichen Bereiche, unter ihnen auch den der Polizei und der Justiz, weitgehend aus.
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