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Bundesdatenschützer warnt vor Totalüberwachung auf Deutschlands Straßen

Gegen Pkw-Maut

Nach der Einführung der Maut warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, vor einer Ausweitung des Systems auf Pkw und Kleintransporter. "Das ist unter Datenschutzaspekten äußerst bedenklich", sagte Schaar der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt". Er betonte: "Damit würde der Grundsatz der datenfreien Fahrt, der für alle privaten Pkw-Nutzer uneingeschränkt gilt, verletzt". Der Datenschutzbeauftragte fordert darum: "Es muss möglich bleiben, in Deutschland eine Autobahn mit dem Pkw ohne Registrierung personenbezogener Daten zu benutzen".

Die Kontrollmöglichkeiten, die das Mautsystem biete, könnten nicht einfach übertragen werden. "Es darf nicht zu einer generellen Registrierung individueller personenbezogener Daten der Verkehrsteilnehmer kommen", sagte Schaar. Er sei sich sicher, dass "die Exportchancen des Mautsystems steigen, wenn das System auch den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird".

Herr Schaar sei nicht grundsätzlich gegen eine Pkw-Maut, teilte Pressesprecher Peter Büttgen auf Anfrage von ngo-online mit. Es sei allerdings bedenklich, die für Lkw eingeführte Technik hierfür zu nutzen. "Anonymes Fahren" müsse weiterhin möglich sein und man sollte über Techniken nachdenken, eine Pkw-Maut zu erheben, die keine elektronische Überwachung mit personenbezogenen Daten erfordere. Hierfür käme beispielsweise eine Vignettenlösung in Betracht.

Entscheidend ist nach Auffassung von Büttgen, dass die Fahrzeuge nicht fotografiert beziehungsweise gescannt werden. Für das Lkw-Maut-System würden Aufnahmen gemacht, die laut Gesetz nur für die Mauterhebung verwendet werden dürften und anschließend gelöscht werden müssten. Es sei aber natürlich grundsätzlich möglich, dass diese Daten zukünftig einmal nicht mehr gelöscht, sondern für die Erstellung von Bewegungsprofilen einzelner Personen genutzt werden könnten.

"Technische Möglichkeiten wecken oftmals Begehrlichkeiten", sagte Büttgen. Diese Begehrlichkeiten seien teilweise auch nachvollziehbar und begründet, zum Beispiel in der Verbrechensbekämpfung. Oftmals zeige sich aber, dass mit bereits vorhandenen Mitteln das Ziel genau so gut oder sogar besser erreicht werden könne. Bei einer Geiselnahme auf einer Autobahn könne man natürlich mit einem Pkw-Mautsystem die Täter verfolgen. Bei einem polizeilichen Zugriff sei aber dann dennoch erforderlich, dass der Polizeihubschrauber direkt vor Ort sei. Dann, so Büttgen, könne man aber auch gleich auf die Überwachung verzichten und die Täter mit den polizeilichen Fahrzeugen verfolgen.

Gefahr: "Zentrale Kommunikationsnummer"

Als ein wesentliches Problem wird in der Datenschutzbehörde die technische Kompatibilität von Datenerfassungssystemen gesehen, wenn also alle Systeme miteinander kommunizieren können. Beispielsweise könnten die Daten der Einwohnermeldeämter, einer bewusst dezentralen Struktur, zukünftig einmal sehr schnell zu einem zentralen Passregister zusammengeführt werden. In der Zukunft seien so zentrale Erfassungs- und Auswertungsstellen denkbar.

Eine Gefahr könnte beispielsweise auch von Plänen für eine "zentrale Kommunikationsnummer" ausgehen. Wenn jegliche Kommunikation zum Beispiel per Telefon, Fax, Email personenbezogen über eine zentrale Nummer auswertbar sei, könne theoretisch eine "komplette Kommunikationshistorie" erstellt werden.

Die Auskünfte der Datenschutzbehörde erscheinen nüchtern und abwägend. Man will nicht übertreiben. Andererseits liest sich die Rede von Bundesdatenschützer Schaar vom 18. November 2004 mit dem Titel "Überwachung des Bürgers durch Staat und Wirtschaft" wie ein Horrorszenario. Unter dem Motto "20 Jahre nach Orwell" warnte Schaar auf der Datenschutzfachtagung DAFTA vor zahllosen neuen technischen Möglichkeiten.

Es sei Orwell allerdings "nicht nur oder - wie ich meine - auch nur vorrangig um eine Warnung vor der Technologie an sich" gegangen, meint Schaar, "sondern um den Hinweis auf die Gefährdung der Demokratie und der Selbstbestimmung bei Fortsetzung einer Totalisierungstendenz der Gesellschaft, die er damals durchaus zu Recht befürchten musste."

Heute stünden "weitaus mehr und vielleicht auch effektivere Überwachungstechniken zur Verfügung", als im Jahr 1948 für das Buch "1984" befürchtet worden sei. "Hinsichtlich der gesellschaftlichen Entwicklung hat sich Orwells Vision - zumindest in Europa und anderen demokratischen Staaten - zum Glück nicht verwirklicht", meint Bundesdatenschützer Schaar. "Vielmehr können wir trotz aller Rückschläge, jedenfalls verglichen mit 1948, feststellen, dass Demokratie, und das heißt nicht zuletzt auch Begrenzung staatlicher Macht und Schutz von Menschenwürde und Privatsphäre, heute wesentlich weiter verbreitet ist als damals."