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Neues Luftsicherheitsgesetz geht vor das Verfassungsgericht

Unklar

Die Diskussion um das neue Luftsicherheitsgesetz wird wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Luftsicherheitsgesetz am Mittwoch unterschrieben, zugleich aber wegen verfassungsrechtlicher Zweifel den Gang nach Karlsruhe empfohlen. Das Gesetz sieht im Notfall den Abschuss von Zivilflugzeugen durch die Luftwaffe vor. Köhler kritisierte, damit würde Leben zugunsten anderer Leben geopfert. Das sei aber mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Leben und Menschenwürde unvereinbar.

Der Deutsche Bundeswehr-Verband und die im Verband strahlengetriebener Kampfflugzeuge der Bundeswehr (VBSK) zusammengeschlossenen Bundeswehr-Piloten forderten Rechtsklarheit.

Der Vorsitzende des Organisationsbereiches "Luftwaffe" im Bundeswehr-Verband, Hartmut Schönmeyer, sagte, wenn schon das Staatsoberhaupt Zweifel an der Zulässigkeit eines möglichen Abschusses von Passagiermaschinen äußere, werde es erst recht für den einzelnen Soldaten "schwierig", einen solchen Befehl auf Verbindlichkeit und Rechmäßigkeit zu überprüfen. Rechtssicherheit für die Piloten habe daher "höchste Priorität", so Schönmeyer. Der Verband plädiere daher für ein weiterreichendes Bundeswehr-Aufgabengesetz.

Die CDU/CSU verlangt zur Schaffung von Rechtsklarheit eine Änderung im Grundgesetz. Struck lehnte eine Nachbesserung des Gesetzes jedoch ab. Er gehe davon aus, dass der Streit "von Karlsruhe entschieden" wird. Der Minister sieht mit dem Gesetz auch für die Piloten, die einen Abschussbefehl auszuführen hätten, die Rechtssicherheit als "absolut gegeben" an.

Dem widersprachen die betroffenen Piloten. Die Unsicherheit sei nicht kleiner geworden, sagte VBSK-Verbandschef Thomas Wassmann. Er bekräftigte die Forderung des Verbandes nach Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes. Nur so könne ausreichend Rechtssicherheit für die Piloten geschaffen werden.